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Halina Wawzyniak
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Frage von Michael B. •

Frage an Halina Wawzyniak von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

im Parteiprogramm der Linken wird die Abschaffung des Ehegattensplittings (EGS) gefordert, "denn dieses fördert die traditionelle männlich dominierte Alleinverdienerehe und hemmt die Erwerbstätigkeit von Frauen." ( http://tinyurl.com/366dx42 )

Nicht selten nehmen Männer ein Kredit auf, sagen wir 200000 EUR. Kurz danach heiraten sie, voll auf ihre Leistungsfähigkeit vertrauend.

Manch einem kann es allerdings passieren, dass er nach jahrelanger Abbezahlung des Kredites und Ansammlung eines Vermögens von 200000 EUR, vor der Scheidung steht.

Nun hat der Rechtausschuss (RAU) des Bundestages den Regierungsentwurf des Gesetzes zum Zugewinnausgleich (DRS 16/10798, http://tinyurl.com/3xrzv3g , Artikel 1, Punkt 7) dahingehend "korrigiert" (DRS 16/13027, http://tinyurl.com/2ubh4cm , Punkt 1, b)), dass die Begrenzung der Ausgleichsforderung nicht mehr durch die Hälfte, sondern durch das gesamte Endvermögen gegeben ist.

Aufgrund des Zugewinns in Höhe von 400000 EUR muss also der Mann bei Scheidung, seiner Frau, nach dem neuen §1378, Abs. 2 BGB das gesamte Vermögen überlassen, wenn die Frau bei Heirat und bei Scheidung nichts hatte (dies scheint die Überzeugung einiger RA zu sein).

Daher folgende Frage an Sie und an die Partei der Linken: Glauben Sie, dass es ein Grund für eine Frau gäbe, die Vorteile des abzuschaffenden EGSs zu geniessen, wenn sie über §1378, Abs. 2 BGB wesentlich größere Vorteile geniesst, ohne auf die männliche Alleinverdienerehe zu verzichten?

Letztendlich muss der Rechtsuchende den Fehler von Juristen bezahlen. Daher wäre eine verbindliche Kostenübernahme des Staates, bei Fehler des RAU eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtstaat. Leider fehlt der Zwang, dass Richter nach 100 GG eine Richtervorlage beim BVerfG einreichen, wenn sie auf einen Fehler des RAU hingewiesen werden.

Sollte es sich tatsächlich um eine Fehlleistung des RAUs handeln, was wird die Partei der Linken unternehmen um den Fehler beheben?

MfG
MB

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Baleanu,

bei der Forderung der Abschaffung des Ehegattensplittings handelt es sich um einen Vorschlag der unabhängig von der Gestaltung des § 1378 Abs. 2 BGB zu betrachten ist. Es geht bei der Abschaffung des Ehegattensplittings um die Abschaffung einer Privilegierung, die Ehegatten im Rahmen der Ehe zukommt.

Die Neuregelung des § 1378 Abs. 2 BGB ist jedoch eine Frage, die das Scheidungsrecht betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Halina Wawzyniak