Frage an Silvia Schmidt von Jenny M. bezüglich Familie
Nach der Auffassung von Conterganverbänden verhielt sich das Pharamunternehmen Grünenthal verantwortungslos und rücksichtslos bei der Entwicklung und Vermarktung des neuen Wirkstoffs Thalidomid als Contergan, das im Oktober 1957 rezeptfrei auf den bundesdeutschen Markt kam. Skandalös verhielt sich so Grünenthal gegenüber den vom Kinderarzt und Humangenetiker Dr. Lenz unternommenen Bemühungen, Contergan zu verbieten, nachdem für ihn nach monatelanger Recherche zu den Ursachen der dramatisch ansteigenden Fälle von Phokomelie (vor Contergan beobachtete Häufigkeit 1 : 4 Mio.) im November 1961 der Verdacht auf Contergan als Auslöser von Missbildungen zur Gewissheit geworden war. Lenz informierte den Hersteller von seiner Absicht, seine Erkenntnisse am 19. November 1961 auf dem Kinderärztekongress vorzustellen und bot vorher Grünenthal ein Gespräch zu seinen Ergebnissen an. Die Firmenleitung reagierte mit dem Androhen rechtlicher Schritte und verschickte noch am 20. November 1961 67.000 Werbeexemplare über Contergan mit dem Slogan: Contergan ist ein sicheres Mittel.
Meine Frage hierzu: Werden Sie sich als Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion bei Grünenthal für eine Entschädigung der Conterganopfer einsetzen, die den Betroffenen ein Leben in Würde ermöglicht?
Sehr geehrte Frau Müller,
als Behindertenbeauftragte meiner Fraktion ist es in erster Linie meine Aufgabe, die Meinungsbildung der Fraktion zu diesem und anderen Themen zu organisieren. Ich fordere von der Firma Grünenthal ebenso wie von der Bundesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfährt. Sie bringen es auf den Punkt: Es geht um ein Leben in Würde und nicht um eine Entschädigung als Selbstzweck, wie manche die Entschädigungsforderung oft deklassieren wollen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Silvia Schmidt, MdB