(...) Insofern sehe ich keinen Widerspruch zwischen den Abstimmungen. Die Wehrpflicht ist ein Zwangsdienst und zudem mittlerweile eine große Ungerechtigkeit, weil die Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben ist. Mittlerweile ist es vom Zufall abhängig, ob ein junger Mann eingezogen wird oder nicht. (...)
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(...) Die Entscheidungen des Familiengerichts müssen sich dabei immer am Wohl des Kindes orientieren. Vor diesem Hintergrund halte ich ein von vorn herein gegebenes Vetorecht des ledigen Vaters für nicht erforderlich. Vielmehr kann er den Antrag nach § 1671 BGB stellen, wenn er die Voraussetzungen hierfür als erfüllt erachtet. (...)
(...) Zum Inhalt: Das EMRGH hat die fehlende Möglichkeit unverheirateter Väter, beim Familiengericht die Übertragung des Sorgerechts zu beantragen, gerügt. Die Alleinsorge der Mutter bei Geburt des Kindes wurde vom EMRGH explizit nicht beanstandet. (...)
(...) Das Ehegattensplitting sollte daher umgestaltet werden und zwar in einer Form, die die nach Artikel 6 des Grundgesetzes geschützte Ehe als eine besondere Versorgungsgemeinschaft, nicht aber wie eine Familie behandelt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. (...)
(...) Nach der bisherigen Regelung sind selbst Minderjährige mit eigenem Einkommen beitragspflichtig. Gegenüber der GEZ muss nach dem neuen Modell auch nicht mehr angegeben werden, ob man mit dem Ehegatten oder einem Lebenspartner einen Haushalt führt. Überhaupt kann die Kontrollbedürftigkeit des Systems deutlich reduziert werden, was die Privatsphäre jedes einzelnen schont. (...)
(...) Es geht bei der Frage der elterlichen Sorge nicht darum, ob Väter weniger Wert sind als Mütter oder umgekehrt. Es geht um das Kindswohl. (...)