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Dorothee Bär
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Frage von Michael B. •

Frage an Dorothee Bär von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

vielen Dank für Ihre Antwort und den erneuten Beweis, dass Väter hierzulande über mehr jur. Sachkenntnis verfügen, als die Jur. hierzulande.

Die Randnummer, die Sie zitieren, wurde Ihnen offensichtlich von Jur. genannt, die sich im Familienrecht tummeln. Die Ironie des EMRGH an den Gesetzgeber und an das BVerfG haben diese nicht verstanden! Vielleicht erschliesst sich diese den genannten Jur. in 2. oder 3. Lesung.

Diese Jur. haben
a) das Sorgerechtsgesetz ausgearbeitet, das vom EMRGH als diskriminierend für Väter nichtehelicher Kinder befunden wurde
b) die Urteile so gefasst, als ob keine Diskriminierung vorhanden wäre, also in vollkommener Verkennung des GGs
c) die Väter nicht dahingehend beraten, dass sie sich bis zum EMRGH durchkämpfen müssen um dieses Recht aus dem 19 Jh zu kippen

Das EMRGH hat die z. Zt. geltende Regelung als ein Verstoss gegen das Verbot der Diskriminierung befunden: Also ein Verstoss gegen Art. 3 GG!

Die Prüfung ob ein Verstoss gegen die Achtung der Familie durch die deutsche "staatliche Ordnung" (Art. 6 GG) wurde vom EMRGH nicht durchgeführt.

Nun hat das BVerfG seine Hausaufgaben gemacht und hat den Nachweis geführt, dass die geltende Regelung "einen schwerwiegenden und nicht gerechtfertigten
Eingriff in das Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG" darstellt.

Wir haben also den Beweis, dass das, was die Väterbewegung behauptete - dass sie diskriminiert werden und dass ihr Recht auf Familienleben missachtet wird - jur. richtig war.

Nun wollen Sie und die CSU - vermutlich aufgrund der Kulissenarbeit der Lobbyisten und Jur. des VAMV und des BDJ - nach wie vor das autom., gem. Sorgerecht nicht.

Sind Sie sich sicher, dass Sie auch korrekt beraten werden, von den Profiteuren der z. Zt. geltenden Regelung, der Scheidungsindustrie? Warum fragen Sie nicht Väterverbände, bei denen mehr jur. Sachverstand vorliegt, als bei den, Sie beratenden Jur.? Müssen wir uns erneut ironisch vom EMRGH belehren lassen?

MfG
MB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baleanu,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf die polemischen Anteile Ihres Schreibens nicht eingehe.
Zum Inhalt: Das EMRGH hat die fehlende Möglichkeit unverheirateter Väter, beim Familiengericht die Übertragung des Sorgerechts zu beantragen, gerügt. Die Alleinsorge der Mutter bei Geburt des Kindes wurde vom EMRGH explizit nicht beanstandet. Ebenso wenig hat dies das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung getan.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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