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Frage von Birgit M. •

Frage an Andrea Nahles von Birgit M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Nahles,

leider komme ich erst jetzt nach meinem Urlaub zu einer Antwort auf Ihre Antwort auf ´meine Frage zur Ihrer Haltung zum dem ehelichen Einkommensteilungsprinzip, das die Grundlage des Splittingtarifs und der Zusammenveranlagung von Ehegatten bildet.
Leider sind Sie in Ihrer Antwort meinen Fragen ausgewichen und haben lange Ausführungen zu der Behandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren gemacht, die ich in diesem Zusammenhang äußerst entbehrlich finde. .

Deshalb wiederhole ich eine kurze Frage zum Thema Splittingtarif noch einmal prägnater:

Der Splittingtarif, der nur bei Ehegatten in der Zusammenveranlagung gewährt wird und nur eine Auswirkung bei sehr deutlich unterschiedlichen Einkommen der Ehegatten hat, geht von dem zivilrechtlichen Einkommensteilungs- bzw. Halbierungsprinzip in der Ehe aus. Daran knüpfen viele Rechtsordnungen an, zum Beispiel die Beitragsordnungen der gesetzlichen Krankenkassen, die für die Beiträge der Mitgliedschaft von Ehepartnern grundsätzlich das hälftige Einkommen des Paares als Beitragsgemessungsgrundlage unterstrellen. Selbiges tut ie Kirche bei Erhebung des besonderen Kirchgeldes. Da gäbe es noch einige Beispiele aus unserem Rechtssystem, wo es fanziell an anderer Stelle Probleme geben könnte .

Meine Fragen:
Sollte -in der Konsequenz des von Ihnen skizzierten Denkens der zivilrechtliche eheliche Unterhaltsanspruch angeschafft werden und jeder Ehegatte für selbst finanziell allein verantwortlich sein?

Würde das bedeuten, dass eine verheirateter Mensch keinen Unterhalt mehr von seinem Gatten beanspruchen kann, sondern statt dessen sich an den Staat wenden sollte und Hartz IV Empfänger werden würde?

Ich hoffe, diese Fragen sind kurz genug, dass Sie sich zu einer konkreten Antwort entschließen können-

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mohr

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Mohr,

noch mal, das Ehegattensplitting knüpft allein an das Vorhandensein einer geschlossenen Ehe an. Das Vorhandensein von Kindern in dieser Ehe ist für die Frage, ob die steuerliche Splittingtabelle Anwendung findet, nicht entscheidend. Heute gibt es viele Ehen, die kinderlos sind und in der kein Partner wegen Kinderbetreuung an der Erzielung eines eigenen Einkommens gehindert wäre. In diesen Fällen ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Familie ist da, wo Kinder sind, und steuerliche Vorteile müssen daher zwingend an diesen Sachverhalt anknüpfen.

Das Ehegattensplitting sollte daher umgestaltet werden und zwar in einer Form, die die nach Artikel 6 des Grundgesetzes geschützte Ehe als eine besondere Versorgungsgemeinschaft, nicht aber wie eine Familie behandelt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Bei einer Umgestaltung des Splittings sind daher natürlich die zwingenden zivilrechtlichen gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Partner in angemessener Form zu berücksichtigen. Ebenso sollte in Ehen, deren Kinder erwachsen sind und steuerlich keine Berücksichtigung mehr finden, die zurückliegende langjährige Erziehungsleistung eines oder beider Partner steuerlich gewürdigt werden.

Eine solche Umgestaltung des Ehegattensplittings würde erst die Familie und dann die Ehe berücksichtigen. Und so sollte es auch sein. Für weitere Detailfragen bitte ich Sie, sich an die entsprechenden Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker meiner Fraktion zu wenden. Das wären z. B. Joachim Poß oder unsere familienpolitische Sprecherin Caren Marks.

Beste Grüße
Andrea Nahles