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Frage von Wolf Michael K. •

Frage an Oliver Jörg von Wolf Michael K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Jörg!

Gerade eben erfahre ich, dass Intendanten des deutschen Fernsehens im Schnitt eine Viertelmillion Euro an Gehalt einstreichen. Auf der anderen Seite gibt es konkrete Pläne seitens der FDP initiiert, die GEZ-Gebühren weiter steigen zu lassen, durch Umstellung auf eine Kopfbasierte Pauschale. Da ich selbst lediglich Radio angemeldet habe, weil mich die Qualität des deutschen Fernsehens abschreckt und ich es nicht einsehe jeden Blödsinn der dort produziert wird, mit meinem sauer verdienten Geld zu finanzieren, bedeutet das für uns als Familie eine Vervielfachung der Gebühren.

Werden die Pläne zu einer Umstellung der Gebühren auch von der CDU/CSU unterstützt?

Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Michael Kröger

(1) Süddeutsche Zeitung (Link - http://sueddeutsche.de/medien/die-gehaelter-der-ard-intendanten-ploetzlich-so-einfach-1.988129 )

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kröger,

zunächst darf ich Sie beruhigen: der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nicht über eine kopfbasierte Pauschale finanziert werden.

Das bisherige Finanzierungsmodell, welches sich nach den zum Empfang bereit gestellten Geräten richtet, steht allerdings in der Tat vor einer Reformierung. Die Regierungschefs aller 16 Bundesländer einigten sich am 10. Juni 2010 auf Eckpunkte für die Neuausrichtung der Finanzierung. Der Einigung der Ministerpräsidenten ging eine Einschätzung aller Medienpolitiker quer durch die Parteien voraus, wonach die jetzige Erhebung der Rundfunkgebühr nicht mehr zeitgemäß ist.

Auch zahlreiche Petitionen in den Länderparlamenten haben gezeigt, dass das Gebührenmodell vielfach in die Kritik geraten ist. Insbesondere der Computer als Fernsehgerät hat die Gemüter erregt. Durch den technologischen Fortschritt können immer mehr mobile und stationäre Geräte zum Rundfunkempfang genutzt werden.

Der Eckpunkte-Plan sieht vor, dass es keine Rundfunkgebühr mehr auf Geräte, sondern einen Rundfunkbeitrag pro Haushalt gibt. Dieser wird unabhängig davon erhoben, ob und wie viele Geräte sich in einer Haushaltsgemeinschaft befinden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt mit seinem breiten Angebot, beispielsweise mit seriöser Berichterstattung in Informations- und Nachrichtensendungen, mit fundierten Analysen und einem Netz von Auslandskorrespondenten zur Meinungsbildung in unserem Land bei. Dies rechtfertigt eine öffentliche Finanzierung.

Das neue Modell kann im übrigen gerade für Familien gerechter und einfacher sein. Kinder mit eigenem Einkommen, die in der gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben, müssen keinen eigenen Beitrag mehr zahlen. Nach der bisherigen Regelung sind selbst Minderjährige mit eigenem Einkommen beitragspflichtig. Gegenüber der GEZ muss nach dem neuen Modell auch nicht mehr angegeben werden, ob man mit dem Ehegatten oder einem Lebenspartner einen Haushalt führt. Überhaupt kann die Kontrollbedürftigkeit des Systems deutlich reduziert werden, was die Privatsphäre jedes einzelnen schont.

Für Empfänger von Sozialhilfe soll weiterhin eine Befreiung möglich sein. Die bisherigen Eckpunkte sehen auch vor, die Härtefallklausel ggf. auf Einkommensbezieher zu erweitern, die keine Sozialhilfe erhalten, weil sie Einkünfte in genau dieser Höhe beziehen.

Die von den Ministerpräsidenten beschlossenen Eckpunkte müssen noch in einem Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag verankert werden. Der Modellwechsel wird zur nächsten Gebührenperiode im Jahr 2013 erwartet.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und danke sehr für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg