Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob und wann Landesbeamt:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten werden.
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Dazwischen existiert das weite Feld des asymmetrischen Wechselmodells, in dem sich eine Mitbetreuung finanziell kaum auswirkt. Das wollen wir ändern und die Leistung mitbetreuender Elternteile stärker würdigen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat deshalb eine wegweisende Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Der Regierungsentwurf ist auf der Website des BMJ zu finden:
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Unsere Reform soll ausdrücklich kein Väter-Gesetz oder Mütter-Gesetz - sondern ein echtes Familiengesetz, mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab.
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sog. Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden – so wie auch ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen kann.