Es ist natürlich sehr wünschenswert, dass nach einer Trennung beide Elternteile Betreuungsverantwortung übernehmen. Unserer Meinung nach, sollte der Gesetzgeber aber keine pauschalen Modelle festschreiben, sondern immer das Kindeswohl als Maßstab nehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Andreas W. • 21.09.2021
Antwort von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen • 24.09.2021
Frage von Felix H. • 21.09.2021
Antwort von Katrin Helling-Plahr FDP • 23.09.2021
Damit finanzielle Hürden den Gang zu den Gerichten nicht erschweren, sind die Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Bereich des SGB VIII kostenlos und können auch ohne anwaltliche Vertretung erhoben werden.
Frage von Felix H. • 21.09.2021
Antwort von Katja Suding FDP • 24.09.2021
Die fachliche Komplexität dieser Verfahren ist für Eltern und Kinder allein kaum zu bewältigen, weshalb sie sich von einem Beistand unterstützen lassen sollten.
Frage von Felix H. • 21.09.2021
Antwort von Marcus Weinberg CDU • 23.09.2021
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Frage von Felix H. • 21.09.2021
Antwort von Katja Keul Bündnis 90/Die Grünen • 24.09.2021
Es ist mir nicht ersichtlich weshalb das Kindeswohl bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht besser geschützt sein soll. Insofern kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Frage von Sigurd S. • 20.09.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 22.09.2021
Wir Freie Demokraten wollen das von Ihnen angesprochene Wechselmodell zum Leitbild machen