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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas W. •

Wie stehen Sie zum Wechselmodell (hälftige Betreuung nach Trennung und Scheidung) als Regelfall?

Liebe Frau Barbock,
ich würde gern grün wählen. Doch für die Zukunft unserer Kinder zählt nicht nur Klimaschutz, sondern auch der Schutz vor schweren seelischen Belastungen, darunter der unbehinderte Kontakt zu beiden Eltern nach deren Trennung. Der Elternkontakt wird nach Erkenntnis fast aller europäischen Staaten, sogar der konservativen Schweiz, am besten durch das "Wechselmodell" als gesetzlichen Regelfall gewährleistet, wenn Eltern im Streit um die Kinder vor Gericht ziehen. Nur in deutschen Familiengerichten ist das Residenzmodell (die hauptsächliche Betreuung meist durch die Mutter) noch mit über 80% die bevorzugte "Lösung". So verlieren Trennungskinder den unbehinderten Alltags-Kontakt zum anderen Elternteil, meist dem Vater. Nicht selten folgt der komplette Kontaktabbruch mit schwerwiegenden, lebenslangen psychischen Belastungen. Die FDP setzt sich für das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall ein. Können Sie sich dem anschließen, oder muss ich FDP wählen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Familienmodelle sind genau so vielfältig wie unsere Gesellschaft und dem wollen wir mit einer modernen grünen Familienpolitik gerecht werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Familien im Mittelpunkt der Politik stehen!

Es ist natürlich sehr wünschenswert, dass nach einer Trennung beide Elternteile Betreuungsverantwortung übernehmen. Unserer Meinung nach, sollte der Gesetzgeber aber keine pauschalen Modelle festschreiben, sondern immer das Kindeswohl als Maßstab nehmen. Familiengerichte sollten daher individuell über Betreuungsmodelle entscheiden können.

Gleichzeitig werden Wechselmodelle aber auch jetzt schon nicht gesetzlich ausgeschlossen und Eltern können sich darauf einigen. Auch bei einem gerichtlich zu entscheidenden Fall zur Umgangsregelung ist das Wechselmodell eine Möglichkeit, so lange es dem Kindeswohl entspricht. Hierfür sind Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit der beiden Elternteile zusätzlich maßgebend. Es gibt also derzeit keine gesetzliche Priorität für das eine oder andere Modell, sondern eine Orientierung der Rechtsprechung am Kindeswohl.

Im Unterhaltsrecht besteht jedoch unserer Meinung nach Reformdarf, denn die aktuelle Praxis kann oft zu Konflikten führen. Während ein Mindestunterhalt gewährleistet sein muss, sind andere Anpassungen wie steuerliche Vorteile bzw. Zuschläge für SGB II Leistungen für den Umgangsmehraufwand denkbar, denn wir wollen Familien unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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