Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen.
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Um pflegende Angehörige bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen und die pflegerische Versorgung sicherzustellen, wurde geltendes Recht angepasst und flexibilisiert
Aktuell existiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (BR-Drs. 367/22) vom 08.08.2022, welcher aktuell zur Beratung beim Bundesrat liegt.
Ich weiß, dass seitdem die neue Regierung die Arbeit aufgenommen hat nicht sehr viel in diesem Bereich passiert ist. Das liegt aber oftmals an den parlamentarischen Prozessen. Auch wollen wir erst gute und starke Konzepte erarbeiten, die den Angehörigen dann auch wirklich helfen.
Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.