Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Ricarda Lang
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Oliver T. •

Also es wird 2023 das Kindergeld nur für Kind 1 und 2 erhöht. Das bedeutet Kind 3 erhält weniger Kindergeld und Kind 4 mehr. Was soll daran gerecht sein? Ist Kind 3 weniger Wert?

Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Oliver T.,

um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Kind 3 bekommt bisher 225 EUR, während Kind 1 und 2 jeweils nur 219 EUR bekommen. Es handelt sich also um eine gerechte Anhebung.

Viele Grüße

Team Ricarda Lang

 

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