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Hubertus Heil
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Frage von Ines G. •

Guten Tag ,wird beim Bürgergeld ,das Kindergeld auch mit eingerechnet ,wie jetzt bei Hartz4?

Ich finde wenn man das Kindergeld nirgends anrechnen würde ,bräuchte man alg2 auch nicht so oft aufstocken .Mfg G. .Ines

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen. Kindergeld für Kinder, die nicht (mehr) im Haushalt leben, ist grundsätzlich als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt und das Kindergeld nachweislich an dieses weitergeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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