![Christa Goetsch Portrait von Christa Goetsch](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/christa_goetsch_31.jpg?itok=tBEAexUq)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Die Vorbehaltserklärung kann nur bei Einstimmigkeit der Länder bzw. durch Beschluss der Bundesregierung zurückgenommen werden (das ist rechtlich umstritten). (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Die Vorbehaltserklärung kann nur bei Einstimmigkeit der Länder bzw. durch Beschluss der Bundesregierung zurückgenommen werden (das ist rechtlich umstritten). (...)
(...) Ich selbst stimme mit Bundesforschungsministerin Schavan überein und halte die Verschiebung des Stichtags für ethisch verantwortbar, da das Stammzellgesetzes in seiner Substanz erhalten bleibt. Deshalb unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag meiner Bundestagskollegen Eberhard Gienger, MdB und Ilse Aigner, MdB. (...)
(...) Ich danke für Ihren Hinweis auf mögliche materielle Verschlechterungen für einzelne Familien aufgrund der Unterhaltsreform. (...) Doch prinzipiell teile ich das Grundanliegen der Reform, Kindern auch in Mangelfällen besser zu stellen gegenüber unterhaltsberechtigten Erwachsenen, welche sich vergleichsweise leichter selbst helfen können. (...)
(...) Unsere Milliardeninvestitionen in die Kinderbetreuung – von den Kinderkrippen bis zu den Ganztagsschulen – sind dabei besonders wichtig. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Kind und Beruf ganz entscheidend. (...)
(...) Es ist so, dass Sie Ihre Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber nicht gegen eine Unterhaltspflicht Ihrer Frau Ihrem Sohn gegenüber aufrechnen können. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt für eine Unterhaltspflicht immer auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, also Ihrer geschiedenen Frau, voraus. (...)
Sehr geehrter Herr Ernst,