Frage an Christa Goetsch von Birgit I. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Goetsch,
die UN-Kinderrechtskonvention ist seit 1992 in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Wegen des Vorbehalts der Bundesregierung, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“ gilt dieses aber nicht für alle Kinder.
1. Welche Auswirkungen hat dieser Vorbehalt der Bundesregierung für Kinder, die in Hamburg leben?
2. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten der Bürgerschaft in den nächsten beiden Jahren sind Ihrer Fraktion in Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention vorrangig wichtig?
Freundliche Grüße
Birgit Imroll
Sehr geehrte Frau Imroll,
Zu Ihrer ersten Frage: Die Vorbehaltserklärung wirkt sich auf die Kinder aus, die unter das Ausländerrecht (Zuwanderungsgesetz, Asylrecht) fallen. Hier werden im Grundsatz Personen ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Sie sind selbst Antragsteller/in im Asylverfahren, werden umverteilt und auch in allgemeinen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Seit Oktober 2005 gibt es eine Änderung des §42 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) danach haben die Jugendämter auch für die über 16jährigen Flüchtlinge die Pflicht sie in Obhut zu nehmen und einen Vormund zu bestellen. In der Praxis scheitert das oft an der Ausländerbehörde, die diese Jugendlichen dem Jugendamt gar nicht meldet und ledglich dem Asylverfahrensgesetz folgt. In Hamburg gibt es allerdings eine Erstaufnahmeeinrichtung für Kinder- und Jugendliche und in der überwiegenden Zahl der Fälle auch die Beteiligung des Jugendamtes. Die weitere Unterbringung erfolgt dann in der Regel in Wohneinrichtungen für Jugendliche, nicht in der allgemeinen öffentlichen Unterbringung. Das Recht auf Schulbesuch ist für diese Altersgruppe allerdings nicht gewährleistet.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Vorbehaltserklärung kann nur bei Einstimmigkeit der Länder bzw. durch Beschluss der Bundesregierung zurückgenommen werden (das ist rechtlich umstritten). Die Initative dazu würden wir von Hamburg aus noch einmal starten. Ganz konkret fordern wir jedoch für die hamburgischen Flüchtlinge die Umsetzung der UN- Kinderechtskonvention durch die Behörden. Das heißt die Gleichstellung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit den Kindern und Jugendlichen mit gesichertem Aufenthalt oder deutscher Staatsangehörigkerit in allen Belangen des Kinder-u.Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch