Frage an Kerstin Griese von Brigitte M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griese,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 30.11. auf meine Frage vom 27.11.
Vielleicht haben wir uns hier mißverstanden.
Es geht mir nicht um die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Es geht darum, dass Väter, die Unterhalt für Kinder und Frauen zahlen, zukünftig weniger an die Ex-Frau zahlen, da dass Einkommen nicht reicht. Nun können Sie auch weniger beim Finanzamt absetzen.
Somit schadet die Reguerung nicht nur den Kindern, sondern auch Müttern und Väter, da die Steuerrückzahlung " Außergewöhnliche Belastungen" geteilt wurde. Und schon bekommen die Familien weniger Geld.
Bitte antworten Sie hierauf.
Sehr geehrte Frau Meisters,
der Bundesfinanzhof hat in diesem Monat erneut entschieden, dass die Kosten getrennt lebender Eltern nicht als „außergewöhnliche Belastung“ gelten, sondern der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen seien (AZ: III R 28/05). Auch vor diesem Hintergrund erscheint es mir gerechtfertigt, dass wir die Familienleistungen so ausgestalten, dass sie allen Kindern zugute kommen – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, unverheiratet oder geschieden sind.
Unsere Milliardeninvestitionen in die Kinderbetreuung – von den Kinderkrippen bis zu den Ganztagsschulen – sind dabei besonders wichtig. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Kind und Beruf ganz entscheidend. Davon können die Kinder von geschiedenen und allein erziehenden Eltern ganz besonders profitieren. Kinder von Alleinerziehenden sind bislang einem weit überdurchschnittlichen Armutsrisiko ausgesetzt, was sich insbesondere in geringen Bildungschancen auswirkt. Diesen Kindern können wir am besten dadurch helfen, dass wir ihren Eltern ermöglichen, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese