Tatsächlich wurde die 100.000 Euro Grenze mit Bedacht gewählt: Schließlich besteht eine 100.000 Euro Grenze bereits seit ihrer Schaffung am 1. Januar 2005 im Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 43 Abs. 5 SGB XII a.F.
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Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung dieser komplexen Materien stehen wir derzeit in intensivem Austausch mit unseren Koalitionspartnern
Die erste Lesung hat im Bundestag Ende September stattgefunden. Der Referentenentwurf ist bereits jetzt einsehbar.
Ein wichtiges Vorhaben im Koalitionsvertrag ist die Modernisierung des Familienrechts. Wir wollen Eltern in Regenbogen- und Patchworkfamilien rechtlich besser absichern.
Seit Januar 2023 haben wir außerdem Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen).
auch wenn SPD, Grüne und FDP die Hilfen in der Energiekrise beschlossen haben und wir als CDU in der Opposition keine Gestaltungsmehrheit besitzen, steht für mich dennoch fest, dass staatliche Hilfen auf eine außergewöhnliche krisenbedingte Härte abzielen müssen