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Ulrike Bahr
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Frage von Sophie K. •

Gibt es neue Informationen zur Umsetzung der EU-Richtline 2019/1158 in Deutschland?

Sehr geehrte Frau Bahr,
anschließend an Ihre Antwort zur Umsetzung der EU-Richtline vom 03.Mai 22 würde ich gern nach einem aktuellen Stand zur Umsetzung in Deutschland nachfragen. Vor allem interessieren mich dabei, welche Änderungen bzgl. einer ausschließlichen Elternzeit für Väter ("paternity leave") geplant sind und wann mit einer veröffentlichung des Referentenentwurfs auf der Webseite des BMFSFJ zu rechnen ist.

Vielen Dank & freunliche Grüße

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Sehr geehrte Frau K.,

danke für Ihre Frage.

Zum Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 1158 des Europäischen Parlaments und des Rates kann ich Ihnen mitteilen, dass die erste Lesung im Bundestag Ende September stattgefunden hat. Die entsprechende Anhörung zum Gesetzesverfahren erfolgte am 7.11.2022; aller Voraussicht nach beschließen wir das Umsetzungsgesetz noch in diesem Jahr im Bundestag.

Den Referentenentwurf können Sie bereits jetzt unter folgendem Link einsehen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003447.pdf 

Wesentliche Regelungen des Gesetzesvorhabens betreffen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Dazu werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen.

Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, ein sogenanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg zu bringen, mit dem wir vor allem Väter ermöglichen wollen, sich mehr in die Erziehungsarbeit einzubringen. Dieses Paket umfasst die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. Dazu erarbeiten wir derzeit einen Vorschlag, wie dieses langfristig gesetzlich umgesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr

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