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Hubertus Heil
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Frage von Susanne K. •

Seit Jahren ist die Grenze für das Elterngeld ( 1800 Euro ) nicht abgehoben worden. Sind Sie bereit den maximalen Betrag kurzfristig anzugeben?

Als Arbeitnehmer der immer gut und fleißig einzahlte muss ich feststellen dass seit Jahren die Grenze für das Elterngeld 1800 Euro) nicht abgehoben worden. Trotz gallopierender Inflation.( Grösser 10 Prozent)
Gerade für den Hauptverdiener sind Elterngeld und Elterngeld plus nicht mehr für das Leben ausreichend .
Würden Sie Besserverdienende auch unterstützen Eine Vaterzeit zu nehmen und die Grenzen anheben?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Putins Angriffskrieg in der Ukraine hat dafür gesorgt, dass das erste Regierungsjahr der Ampel-Regierung maßgeblich durch Krisen- und Entlastungsmanagement geprägt war. Wir stehen weiter vor großen Aufgaben, denn Sie haben Recht: Die Energiekrise und die Inflation belasten nach wie vor die Bürger*innen und die Wirtschaft.

Die Unterstützung von Familien war und ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Neben den allgemeinen Maßnahmen der Entlastungspakete (höherer Grundfreibetrag, Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrags, Energiepreispauschale etc.) haben wir Familien bspw. unbürokratisch einen Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind ausbezahlt, um besondere Härten abzufedern. Seit Januar 2023 haben wir außerdem Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen).

Darüber hinaus setzen wir uns in der Ampel für eine ambitionierte Gleichstellungspolitik ein. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dabei ein zentraler Aspekt – auch um eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen. Als Ampel-Koalitionäre haben wir uns daher darauf verständigt, das Elterngeld weiter zu verbessern. Die Dynamisierung des Basis- und des Höchstbetrags ist dabei eine der Maßnahmen, die im Rahmen einer Reform des Elterngeldes angegangen werden. Wir werden außerdem zwei Wochen bezahlten Partnerschaftsurlaub einführen, das Elterngeld um einen Extra-Partnerschaftsmonat erweitern und den elternzeitbedingten Kündigungsschutz verlängern. Weitere Informationen zu unseren Vorhaben finden Sie im Koalitionsvertrag. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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