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Frage von Roland S. •

Ihrer Antwort vom 19.10.22 ist zu entnehmen, dass in 2020 die Grenze, ab wann ein Steuerzahler Elternunterhalt (§ 94 SGB XII) leisten muss, populistisch festgelegt wurde. Wann wird dieses korrigiert?

Laut einer Antwort von Carola Reimann (SPD) soll keiner befürchten, dass durch den Elternunterhalt die eigene Lebensplanung zerstört wird. Die Grenze, welche in 2020 festgelegt wurde, zieht die aktuellen Lebenskosten in einem Großraum wie Stuttgart oder München nicht ein. Mit der jetzigen Kostenexplosion (gute Verdreifachung der Energiekosten für Gas und Strom) und trabende bis galoppierende Inflation für viele Produkte des Lebens, wird durch Leistung des Elternunterhalt (§ 94 SGB XII) die eigene Lebensplanung durch die jetzige Bundesregierung zerstört.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Tatsächlich wurde die 100.000 Euro Grenze mit Bedacht gewählt: Schließlich besteht eine 100.000 Euro Grenze bereits seit ihrer Schaffung am 1. Januar 2005 im Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 43 Abs. 5 SGB XII a.F.

Zuvor gab es diese Grenze bereits im damaligen Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG). Sie hat sich über diesen langen Zeitraum nachweislich bewährt und wurde daher auch im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes vom Gesetzgeber nicht in ihrem Regelungskern verändert, sondern lediglich zugunsten der anderen Unterhaltsverpflichteten von leistungsberechtigten Personen im SGB XII ausgeweitet. Die 100.000 Euro-Grenze ist somit kein neues Instrument.

Darüber hinaus ist die Grenze auch sozialpolitisch geboten: Das Angehörigenentlastungsgesetz und die 100.000 Euro-Grenze ist auf die Entlastung der gesamten Mittelschicht ausgerichtet. Dies gilt für Familien und gleichermaßen für auch für Einpersonenhaushalte. Ein Einkommen über dieser Grenze stellt insgesamt sowohl für Familien als auch für Einpersonenhaushalte die Ausnahme und nicht die Regel dar. Wer über ein Einkommen von 100.000 Euro verfügt, verdient weit überdurchschnittlich mehr als die restliche Bevölkerung in Deutschland. Nach dem Grundsatz, dass starke Schultern auch gesamtgesellschaftlich mehr tragen können und sollen, ist eine solche Grenze daher durchaus gerecht. Personen mit einem so hohen Einkommen kann zugemutet werden, die Kosten für die eigenen Eltern selbst zu tragen, und diese nicht auf die (weit weniger verdienende) Solidargemeinschaft zu übertragen.

Insofern besteht kein Anlass zu einer Änderung.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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