(...) Wenn man Änderungen der Rechtsstellung von Vätern nicht ehelicher Kinder wünscht, müssen solche grundlegenden Änderungen im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Die Spielräume auf europäischer Ebene sind dabei allerdings begrenzt, denn Familienrecht liegt zurzeit noch in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, so dass wir Mitglieder des Europäischen Parlaments keine Gesetzgebung dazu in Gang setzen können. (...)
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(...) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 festgestellt, dass diese Gründe die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für verheiratete und nicht verheiratete Eltern rechtfertigen. Ich gehe daher davon aus, dass die Regelung des § 1626a BGB auch nicht menschenrechtswidrig ist. (...)
(...) Von manchen Politikern oder angeblichen Experten wird behauptet, wir hätten keine Arbeitslosigkeit, wenn die Frauen zu Hause blieben. Ich halte diese These für totalen Unfug. (...)
(...) die Herdprämie bietet gerade jenen Familien einen Anreiz, ein Förderangebot in der Kita nicht wahrzunehmen, deren Kinder am meisten davon profitieren würden. Es besteht die Gefahr, das gerade bildungsferne und einkommensschwache Familien sich eher für die Geldleistung als eine frühe und qualitativ hochwertige Förderung ihrer Kinder entscheiden. (...)
Sehr geehrte Frau von Nicoladoni,