Frage an Miriam Gruß von Peter L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Gruß,
stimmt es, dass man mit einer Kürzung des Kindergeldes um 4 Euro bei allen Kindern, Kindergarten und Kitaplätze kostenlos anbieten könnte? Wenn dem so ist, frage ich mich warum man das Kindergeld statt um 10 Euro nur um 6 Euro anhebt und Kinderbetreuung dafür kostenfrei macht.
In unserem Umfeld bleiben die meisten Frauen mit 2 Kindern zu Hause weil es sich wegen hoher Betreuungskosten gar nicht für die Mutter lohnt in Teilzeit arbeiten zu gehen. 2 Kinder in der Betreuung kosten rund 300-400 Euro im Monat- da haben doch die Eltern so gut wie nichts von der Kindergelderhöhung!! Eine Durchschnittsfamilie kann sich das gar nicht leisten.
Als eine Farce empfinde ich auch , dass man das Kindergeld erhöht und gleichzeitig die Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten bei über 12 jährigen aufhebt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen Peter Liska
Sehr geehrter Herr Liska,
bundesweit würde die Abschaffung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung etwa 3,2 Milliarden Euro jährlich kosten. Das Kindergeld stellt mit seinem Gesamtvolumen in Höhe von 34,9 Mrd. Euro einen wichtigen Baustein im Rahmen der Leistungen für Familien dar. Das Kindergeld wird zwar einkommensunabhängig gewährt, entfaltet aber dennoch bei nahezu 1,7 Mio. Kindern eine armutsreduzierende Wirkung. Unter dem Gesichtspunkt der Armutsvermeidung profitierten zu fast 90 % Kinder in Familien mit zwei und mehr Kindern vom Kindergeld. Seit 2002 wurde das Kindergeld allerdings nicht mehr verändert; es soll nun für die beiden ersten Kinder von derzeit 154 Euro auf jeweils 164 Euro, für das dritte auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder auf 195 Euro angehoben. Wie Sie zu Recht feststellen, führt dies aber nur zu einer geringen Entlastung der Familien. Die Liberalen fordern demgegenüber, in einem ersten Schritt zum 1.1.2009 das Kindergeld auf 170 Euro und im Zusammenhang mit einer großen Steuerreform das Kindergeld zum 1.1.2010 auf 200 Euro zu erhöhen (Antrag "Existenz von Kindern sichern -- Familien stärken", BT-Drs. 16/9433).
Die Belastungen von Familien müssen aber ebenso im Steuerrecht berücksichtigt werden. Eine gerechte Steuer legt einen Schwerpunkt auf die Entlastung der Familien. Mit einem Grundfreibetrag von 8.000 Euro für Erwachsene und Kinder würden viele Familien keine Einkommensteuer mehr bezahlen. Dies bedeutet, dass Familien mehr Geld netto zur Verfügung stehen würde und dass Familien mehr Freiheit für die Gestaltung des Familienlebens hätten. Darüber hinaus sollen Kinderbetreuungskosten bis zu 12.000 Euro im Jahr steuerlich berücksichtigungsfähig sein und ein Freibetrag von 2.000 Euro für die letzten drei Monate der Schwangerschaft vorgesehen werden (vgl. Beschluss des 59. Ordentlichen Bundesparteitags der FDP, München, 2008, "Die gerechte Steuer: Einfach, niedrig und sozial").
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruss