Frage an Herta Däubler-Gmelin von Christina N. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Däubler-Gmelin,
Am 23. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig ist.
Gemäß dieser Entscheidung bleiben vor der Personenstandsänderung geschlossene Ehen weiter bestehen, der Zwang zur Ehescheidung entfällt somit.
(Dies ist nicht die erste Bestimmung dieses Gesetzes, welche inzwischen ungültig geworden ist; anderes Beispiel: Die Altersgrenze von 25 Jahren wurde bereits gekippt.)
Aus der o.g. Entscheidung des BVerfG ergibt sich ja nun für den Gesetzgeber die Notwendigkeit, für die nun quasi gleichgeschlechtlichen Ehen (nach der Personenstandsänderung) eine Lösung zu finden, wobei aber der Gesetzgeber (Zitat BVerfG) "dabei aber dafür Sorge tragen , dass die erworbenen Rechte und auferlegten Pflichten aus der Ehe dem Paar ungeschmälert erhalten bleiben."
Folgende konkrete Fragen habe ich an Sie:
- Wie stehen Sie zu diesem Gesetz und wie sehen Sie die Zukunft dieses inzwischen recht löchrigen Konstrukts?
- Wie wird Ihrer Ansicht nach eine Lösung des Problems aussehen, bei der die genannten Rechte und Pflichten erhalten bleiben? Dies ist speziell vor dem Hintergrund der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" zu sehen, welche ja eben genau nicht die gleichen Rechte und Pflichten (eigentlich ja praktisch keine Rechte...) im Vergleich zu einer Ehe aufweist.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Naß