(...) Mit den Einkommensteuernachzahlungen bei Erhalt des Elterngeldes hast du Recht. Das Elterngeld gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Es steht unter dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt, dass der progressive Steuersatz aus der Summe von Einkommen und Elterngeld ermittelt wird. (...)
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(...) Der entscheidende Grund hierfür ist, dass Alleinerziehende oft nicht oder nur sehr wenig arbeiten können, weil es ihnen schlicht an Betreuungsplätzen für ihre Kinder fehlt. Der von uns auf den Weg gebrachte Ausbau der Kinderbetreuung und der Kindertagespflege soll endlich für alle Kinder ab ihrem ersten Geburtstag als ein Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert werden. Dann können die allein erziehende Mutter oder der allein erziehende Vater arbeiten, selbst für sich und ihre Kinder sorgen und entgehen so der Armutsfalle. (...)
(...) Geht dieser Streit aber zu Lasten eines Kindes ist dies doppelt schlimm, denn unabhängig davon wie das Jugendamt entscheidet, ist für mich die Ungewissheit, die durch diesen Streit entsteht, der eigentliche Stein des Anstoßes. (...)
(...) Grundsätzlich stellt in Deutschland das Kindeswohl die zentrale Frage bei der Beurteilung jener Fälle dar, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen. Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab für einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten, welcher nur in eng begrenzten und begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf. (...)
(...) Maßgeblich bei der Beurteilung der Frage, wem das Umgangs- und Sorgerecht zugesprochen wird, ist das Kindeswohl. Vorrangig überträgt das Grundgesetz den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. (...)
(...) Kindern eine gute Zukunft zu geben, heißt für uns Sozialdemokraten aber mehr als die jüngst beschlossene Kindergelderhöhung. Wir setzen auf bessere Betreuung und Förderung, Schule und Ausbildung. (...)