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Eva Möllring
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Eva Möllring von Thorsten W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,

ich bin nicht verheirateter Vater einer bald 9jährigen Tochter.

Seit über acht Jahren bemühe ich mich, das Sorgerecht für mein Kind zu bekommen, um für sie sorgen zu können.

Der Mutter wurde das Sorgerecht vor acht Jahren entzogen, seitdem ist ein Amtsvormund Vertreter der elterlichen Sorge.

Als Vater besuche ich meine Tochter kontinuierlich alle 14 Tage am Wochenende und in den Ferien ist sie bei mir zu Hause, da sich das Jugendamt und Familiengericht für eine Heimunterbringung ausgesprochen hat. Es war ein langer Weg als nicht sorgeberechtigter Vater, ein Umgangsrecht so in der zeitlichen Qualität geregelt zu bekommen, das dem Wohl meines Kindes dienlich ist. Laut Gesetz ist eine Familienunterbringung einer stationären Unterbringung vorzuziehen, die Realität sieht jedoch wie in meinem Fall anders aus. Bisher sind alle meine Bemühungen, mein Kind ein zu Hause zu bieten, um ihr mit Fürsorge und Liebe eine -ihre- Familie zu bieten, abgelehnt worden. Es werden mir immer wieder Steine in den Weg gelegt und objektiv verliert die Gewährleistung und das Gerechtwerden des Kindeswohl mehr und mehr durch den Vormund an Realität, da sich das Jugendamt derzeit vage eine „eventuelle Rückführung“ frühestens 2010 vorstellt. Das Jugendamt Braunschweig könnte jederzeit eine Überprüfung bei mir vornehmen. Da aber das Jugendamt Düsseldorf zuständig ist, ist meine Tochter weiter der Willkür ausgesetzt.

Als staatlich anerkannter Erzieher verfüge ich sowohl an ausreichender Fachkompetenz und als verantwortungsbewusster Mensch an Authentizität sorgender Vater sein zu können, zumal meine Eltern im selben Haus einen zusätzlichen optimalen sozialen Rahmen bieten, den meine Tochter auch liebevoll annimmt.

Den Interessen meines Kindes wird durch die Praxis des Jugendamtes nicht entsprochen. Mich würde interessieren, was Sie dazu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Weiß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. November, in der Sie Ihre Schwierigkeiten schildern, das Sorgerecht für Ihre Tochter zu erhalten und sie zu sich nach Hause zu holen.

Maßgeblich bei der Beurteilung der Frage, wem das Umgangs- und Sorgerecht zugesprochen wird, ist das Kindeswohl. Vorrangig überträgt das Grundgesetz den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. Gleichzeitig muss der Staat aber den Schutz des Kindes garantieren, wenn die Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen und das Wohl des Kindes gefährden. Es ist also stets abzuwägen zwischen den Rechten der Eltern und dem Schutz des Kindes, um zu einer Lösung im Sinne der Familie zu kommen.

Dabei muss es m.E. immer das vorrangige Ziel sein, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken, damit die Kinder bei ihnen geborgen aufwachsen können. Die Übertragung des Sorgerechtes auf das Jugendamt und die Heimunterbringung des Kindes sollte einer der letzten Schritte sein. Auch aus diesem Grunde wurde in dieser Legislaturperiode das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ verabschiedet, um ein frühe, niedrigschwellige Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Eltern zu fördern und dabei Erziehungskompetenz zu stärken.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es mir weder möglich ist noch als Abgeordnete zusteht, Ihren Fall aus der Entfernung und ohne Kenntnis der persönlichen Details zu beurteilen oder die Entscheidung der Gerichte zu bewerten.

Sollten Sie bereits alle juristischen Schritte ausgeschöpft haben, so empfehle ich Ihnen den Kontakt mit den Bundestagskollegen aus Düsseldorf und Braunschweig, um möglicherweise vor Ort eine zufriedenstellende persönliche Lösung mit dem Jugendamt zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Möllring MdB