(...) Lassen Sie mich im Übrigen noch kurz Folgendes anmerken: Seit der Unterhaltsrechtsreform wird das Kindergeld wie Einkommen des Kindes behandelt. Ähnlich wie zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung muss sich das Kind daher das Kindergeld auf seinen - in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelten - Bedarf anrechnen lassen. (...)
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(...) Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Inhalte auch Eingang in den Lissabon - Vertrag fanden. Dazu gehört auch das Verbot der Todesstrafe in Friedenszeiten. Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union ist die Abschaffung der Todesstrafe in einem möglichen Beitrittsland. (...)
(...) Die Freien Demokraten befürworten es, wenn Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung deshalb dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Verhältnis von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartnerschaften in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Neben der Frage des Einkommens- und Erbschaftssteuerrechts betrifft dies auch Fragen der Adoption und des Beamtenrechts. (...)
Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir ein umfassendes Maßnahmebündel, das perspektivisch angelegt ist. Nötig ist, den Eltern zu helfen, aus Armut herauszukommen, denn Kinderarmut ist zuerst auch Elternarmut. (...)
(...) DIE LINKE lehnt die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände zum Zweck der Haushaltssanierung ab und fordert seit langem ein Ende des Ausverkaufs öffentlicher Wohnungsunternehmen sowie die Förderung der Rekommunalisierung. Mit dem Verkauf verliert die Kommune nicht nur einen zuverlässigen Partner im Stadtumbau, sondern vergibt sich zudem städtebaulichen und insbesondere auch sozialpolitischen Handlungsspielraum. (...)
(...) Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen und eine größere Gestaltungsfreiheit zu bieten, könnten junge Eltern durch die Einführung eines "Teilelterngeldes" die Möglichkeit erhalten, während des Elterngeldbezuges in Teilzeit zu arbeiten. Eine solche Regelung würde dazu beitragen , dass Eltern, die aus einer Teilzeitbeschäftigung während ihres Elterngeldbezuges Erwerbseinkommen erzielen, Elterngeld in halben Monatsbeträgen nutzen und die Bezugszeit entsprechend auf max. (...)