Frage an Gabriele Fograscher von Peter S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Fograscher,
vor der Bundestagswahl müssen alle Abgeordneten des Bundestags erneut über die Rahmenbedingungen vom Vertrag von Lissabon abstimmen. Sie haben ja bereits am 24.04.2008 dem Vertrag von Lissabon samt Inhalt zugestimmt. Deshalb habe ich zu einem Thema aus dem Vertrag ein paar Fragen an Sie.
Der Vertrag von Lissabon führt in allen 27 Mitgliedstaaten die Todesstrafe für Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr ein. Herr Professor Schachtschneider, der Professor der die Klage gegen den Vertrag von Lissabon schrieb, erklärt die Einführung der Todesstrafe im Video ( http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE ) ab Minute 1:08 bis Minute 3:20. Herr Peter Hintze (CDU) bestätigt, dass das europäische Recht vor dem nationalen Recht gilt. (http://www.abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f160194.html#q160194).
Zitat:
„richtig ist, dass das Recht der Europäischen Union dem nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten vorgeht.“
Sollte Sie eindeutige Belege haben, dass der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider gelogen hat, dann teilen Sie mir das bitte mit. Ansonsten vertraue ich einem Professor der Rechtswissenschaften mehr als Ihnen.
Frage 1) Warum ist für Sie die Einführung der Todesstrafe so notwendig geworden?
Frage 2) Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass in Deutschland die Todesstrafe eingeführt wird?
Frage 3) Welche Form von Aufstand oder Aufruhr erwarten Sie in Deutschland? Soll das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4) so außer Kraft gesetzt werden?
Frage 4) Sehen Sie Deutschland im Krieg oder in Kriegsgefahr? Wer bedroht unser Land, oder von welchem Land sehen Sie eine Bedrohung für Deutschland/Europa?
Frage 5) Wie wollen Sie Ihre Entscheidung zur Einführung der Todesstrafe den Verwandten zukünftig staatlich Getöteter verständlich machen?
In der Hoffnung, dass sich Abgeordnetenwatch nicht wieder als Anwalt für Politiker aufspielt, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schlüter,
vielen Dank für Ihre Frage zur vermeintlichen Einführung der Todesstrafe in der Europäischen Union durch den Lissabon - Vertrag. Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Inhalte auch Eingang in den Lissabon - Vertrag fanden. Dazu gehört auch das Verbot der Todesstrafe in Friedenszeiten. Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union ist die Abschaffung der Todesstrafe in einem möglichen Beitrittsland. Auch wenn das sechste Zusatzprotokoll vom 28.April 1983 die Todesstrafe als legitimes Mittel in Kriegszeiten ansieht, so hat die Bundesrepublik Deutschland auch das dreizehnte Zusatzprotokoll vom 3. Mai 2002 unterzeichnet, das die Todesstrafe in allen Fällen, auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder drohender Kriegsgefahr begangen worden, strikt untersagt.
Desweiteren heißt es im Artikel 102 des Grundgesetzes: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Ich persönlich bin eine strikte Gegnerin der Todesstrafe. Wenn Sie seriöse Informationen zu diesem Thema benötigen, empfehle ich Ihnen die Online -.Auftritte des Deutschen Bundestages und der Gremien der Europäischen Union.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB