Somit berührt die Änderung des Klimaschutzgesetzes in keiner Weise das Niveau unserer Klimaschutzbemühungen.
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Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Klimageldes ist zunächst jedoch ein technischer Zahlungsmechanismus, welcher Direktzahlungen an Privatpersonen ermöglicht. Ein derartiger Mechanismus existierte vor Antritt dieser Regierung nicht. Aktuell arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, diesen Mechanismus zu etablieren.
Der Bundesfinanzminister ist derzeit gefordert, die nötige Infrastruktur auszuarbeiten, um das Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger überweisen zu können. Wir erwarten, dass er nun zügig ein konkretes Konzept vorlegt.
Derzeit arbeiten die beteiligten Ministerien, d.h. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen, an der technischen Umsetzung des notwendigen Auszahlungsmechanismus und der genauen Ausgestaltung des Klimageldes.
Wenn man mit dem Einrichten des Klimageldes die Erwartung verbindet, dass ein sozial gerechter Ausgleich bei der Umsetzung des Klimaschutzes vollzogen wird, lässt sich dies kurzfristig wegen eines fehlenden Systems zur Auszahlung eines sozial differenzierten Klimageldes nicht umsetzen und würde sozial ausgestaltete Fördersysteme wie z.B. zum Gebäudeenergiegesetz gefährden
Der Bundestag hat Ende letzten Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Auszahlungsmechanismus vom Bund an die Bürger*innen geschaffen.