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Hubertus Heil
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Frage von Stefan L. •

Wo bleibt das so vollmundig angekündigte Klimageld für die Bürger?

Sehr geehrter Herr Heil,
vor der Wahl haben alle Parteien den Bürgern das Klimageld versprochen. Darüber redet jetzt keiner mehr. Wollen Sie etwa dieses Wahlversprechen klammheimlich einkassieren. In Zeiten steigender Kosten wäre das fatal. Aber der Bürger scheint wieder einmal leer auszugehen. Obwohl die Kosten der Energiewende immer deutlicher zu spüren sind. Im nächsten Jahr wird der Co2-Preis weiter steigen. Das erscheint mir sehr unverständlich. Das Heizungsgesetz hat ja gezeigt, dass die Motivation der Bürger zur Wärmewende massiv gesunken ist, und die Umfragewerte der Populisten massiv steigen. Gerade deswegen sollten die Bürger einen Motivationsschub in monetärer Form erhalten, da die Preise steigen. Zumal den Bürgern das Klimageld versprochen wurde. Brechen sie dieses Wahlversprechen und ignorieren den sozialen Ausgleich durch diese Zahlung, werden Sie den Populisten noch mehr Menschen in die Arme treiben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan L.

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die steigenden finanziellen Belastungen durch den CO2-Emissionshandel ansprechen und eine Auszahlung des Klimageldes im nächsten Jahr fordern.

Bevor ich konkret auf Ihre geäußerten Bedenken eingehe, lassen Sie mich kurz Folgendes erläutern:

Die steigenden Haushaltsbelastungen im Rahmen des Klimawandels abzufedern, ist im Rahmen der sozial-ökologischen Transformation ein zentrales Anliegen der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung im kürzlich verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2023 darauf verständigt, die sozialen Folgen von Klimaschutzmaßnahmen stärker zu betrachten (Sozialmonitoring Klimaschutz).

Bislang hat die Energiekrise den Effekt der Emissionshandelssysteme auf den CO2-Preis in Deutschland weit überschattet. Angesichts dessen hat die Bundesregierung mit einer Vielzahl an Unterstützungsmaßnahmen reagiert. Da sind vor allem die Energiepreispauschalen, die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbeziehende, die Reform des Wohngelds, aber auch die Entlastungen durch die Verschiebung der CO2-Preiserhöhung, das 9 Euro-Ticket und die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zu nennen.

Dessen ungeachtet haben Sie natürlich recht, dass die steigenden CO2-Preise im Rahmen der Emissionshandelssysteme für Haushalte eine Belastung darstellen. Für die Bereiche Wärme und Verkehr steigt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel 2024 auf 40 €/t und 2025 auf 50 €/t. Im Rahmen des EU-ETS (Bereiche Strom, energieintensive Industrie und innereuropäische Flüge) liegt der CO2-Preis zwischen 80 und 100 €/t. Vor allem wenn der Emissionshandel für Wärme und Verkehr in die freie Marktphase eintritt, muss mit erheblichen Preissprüngen gerechnet werden. Gerade für Personengruppen mit niedrigen und mittleren Einkommen stellt der Emissionshandel eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Die Bundesregierung ist sich daher bewusst, dass im Zuge der steigenden CO2-Preise weitere Wege gefunden werden müssen, um sicherzustellen, dass die Entlastungen da ankommen, wo sie benötigt werden. Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Klimageldes ist zunächst jedoch ein technischer Zahlungsmechanismus, welcher Direktzahlungen an Privatpersonen ermöglicht. Ein derartiger Mechanismus existierte vor Antritt dieser Regierung nicht. Aktuell arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, diesen Mechanismus zu etablieren. Die Zuständigkeit dafür liegt im Bundesministerium der Finanzen. Dabei handelt es sich um einen aus verschiedener Hinsicht (Datenbeschaffung, Datenschutz, Umsetzungsbehörde, etc.) äußerst komplexen Vorgang, der viel Abstimmung und Planung bedarf. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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