Das ist ein diskussionswürdiger Vorschlag, dem ich aufgeschlossen gegenüber stehe
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Vielen Dank für Ihre Frage! Als engagierte Vertreterin für Klimaschutz würde ich mich dem nicht entgegenstellen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Klimaschutz bereits heute weitgehend als Verfassungsgut anzusehen ist und durch mehrere rechtliche Grundlagen gestützt wird:
Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise und des unmittelbaren Handlungsdrucks steht für uns das Ziel im Vordergrund, mit den Kommunen gemeinsam schnellstmöglich die nötigen Aktivitäten zu identifizieren und in Umsetzung zu bringen, um Klimaschutz effektiv betreiben zu können
Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz im Grundgesetz ist eine Möglichkeit, die ich befürworte. Andere Instrumente sollte ebenfalls verfolgt werden.
Damit wir die Klimaschutzziele erreichen können, brauchen wir die Kommunen.