Frage von Elisabeth B. • 10.11.2023
Antwort von Bärbel Bas SPD • 12.02.2024
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Grundsätzlich gilt für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung im politischen Bereich.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Kapitalgesellschaften besitzen das Privileg, nur mit dem Vermögen der Gesellschaft zu haften.
Die Antwort lautet: im Plenum des Deutschen Bundestages, Bereich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3. Reihe, mittlerer Platz
Die SPD stellt in Bayern über 200 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.