Die Einigung der Arbeitsgruppe der großen Koalition zum Schutz vor Passivrauchen ist ein fauler Kompromiss. Die Regelungen fallen weit* hinter den europäischen Standard* beim Schutz vor Passivrauchen zurück. (...)
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(...) meine Haltung zur Frage des Nichtraucherschutzes entnehmen Sie bitte meiner Antwort an Herrn Sorg zum gleichen Thema, die auf dieser Seite eingestellt ist. Sie können dort erkennen, dass ich ein klarer Befürworter einer gesetzlichen Regelung bin, mit der der Schutz vor Passivrauchen verbessert wird. Die Umsetzung einer solchen bundeseinheitlichen Regelung hat sich leider schwieriger gestaltet als zunächst angenommen. (...)
(...) Und um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag wurde 2003 nicht mit der Folgenabschätzung der Einführung einer elektronischen <elektronischeneitskarte beauftragt. (...)
(...) Aus den Reihen der Krankenhäuser heißt es oftmals, eine stärkere Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung sei der Königsweg. Aus den Reihen der niedergelassenen Fachärzteschaft heißt es, ein solcher Weg führe zur Austrocknung der bewährten wohnortnahen Versorgung, die sich durch das enge Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten auszeichnet. Auch ich denke, eine verbesserte Kooperation zwischen beiden Sektoren tut not. (...)
(...) In den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium ist nunmehr vereinbart, dass zwar grundsätzlich an der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen festgehalten werden soll, die Regelung der Einzelheiten wie das Inkraftreten der Insolvenzfähigkeit aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1. Januar 2010 Rückstellungen für die Versorgungszusagen der DO-Angestellten zu bilden. (...)
(...) Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass insbesondere Krankenkassen, die der Aufsicht von Ländern unterstehen bisher keine oder nur sehr geringfügige Rückstellungen zur Absicherung von Versorgungsansprüchen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet haben. Würde die Insolvenzordnung auf diese Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 Anwendung finden, müssten sie diese Verpflichtungen in ihrer Bilanz ausweisen. (...)