Frage an Volker Beck von Christoph T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beck,
bitte erläutern Sie doch Ihre Position zum Thema Rauchverbot in Kölner Gaststätten und Restaurants.
Herzlichen Gruss
Christoph Thomas
Die Einigung der Arbeitsgruppe der großen Koalition zum Schutz vor Passivrauchen ist ein fauler Kompromiss. Die Regelungen fallen weit* hinter den europäischen Standard* beim Schutz vor Passivrauchen zurück. In der Gastronomie den Schutz vor Passivrauchen ausschließlich in Speisegaststätten zu gewähren, ist inkonsequent. Dass in Kneipen, Bars und Bierzelten weiterhin geraucht werden darf, kommt einem *Kniefall *vor dem Verband der Zigarettenindustrie gleich.
Die Betriebe auszunehmen, die nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die am stärksten mit giftigem Rauch belasteten Betriebe sind, ist gegenüber den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahrlässig. Sie werden auch künftig unter dem Passivrauchen zu leiden haben. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) arbeiten circa 8.000 schwangere und stillende Frauen in der Gastronomie. In keinem anderen Betrieb dürften diese Frauen unter solchen Belastungen ihrer Arbeit nachgehen.
Wie eine gesetzliche Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten so vorgenommen werden kann, dass sie gerichtsfest ist, ist völlig unklar. Die Überlegung der großen Koalition Diskotheken wie Speisegaststätten zu behandeln, zeigt, dass die Unterscheidung zwischen Schank- und Speisegaststätten keine logische Unterscheidung, sondern ein fauler politischer Kompromiss ist.