(...) In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt grundsätzlich das so genannte Sachleistungsprinzip, das heißt, die Versicherten erhalten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen. (...) Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen können, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird. (...) So wird die Transparenz erhöht, da jeder Versicherte vergleichen kann, was eine Behandlung bei einem Arzt kostet. Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. (...) Bisher konnten das nur freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Versicherte. (...) Weitere Wahlmöglichkeit: Beitragsrückerstattung Mit Einführung des GKV-WSG wird können Krankenkassen ihren Versicherten Beitragsrückerstattung anbieten. (...)
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(...) Ein wesentliches Dilemma unserer modernen Mediendemokratie erscheint mir die extreme Verkürzung und Zuspitzung immer komplexer werdender Zusammenhänge auf ein einfaches Schwarz-Weiß-Schema. Sie wissen, dass unsere Gegenwart nicht so einfach funktioniert. (...)
(...) Im Übrigen wurden auch bislang diejenigen, die ohne Versicherungsschutz krank wurden, in Form der Sozialhilfe durch die Solidargemeinschaft mit abgesichert. In Zukunft wird in Deutschland niemand mehr ohne Krankenversicherung sein. Denn es besteht künftig für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. (...)
(...) Zu Ihrer konkreten Stellungnahme: Die Versicherungspflicht korrespondiert mit einem Anspruch auf Versicherung in einer Krankenkasse. Damit wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. (...)