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Frage von Dieter L. •

Frage an Peter Struck von Dieter L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Struck,

mit großem Erstaunen lese ich, dass Sie Sanktionen gegen Abweichler unter den Abgeordneten aus Ihrer Fraktion erwägen, die im Rahmen der Abstimmung zur Gesundheitsreform sich nicht dem Fraktionszwang, sondern dem eigenen Gewissen unterworfen und gegen die Reform gestimmt haben. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind lt. Artikel 38 GG "... an Aufträge sowie Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" - und das aus gutem Grund. Dieses Recht sprechen sie den Abgeordneten in Gänze ab, wenn Sie selbstherrlich zu bestimmen sich anmaßen, was eine Gewissensentscheidung ist und was nicht. Das ist eine Ungeheuerlichkeit; so etwas gab es ja schon zweimal in diesem Land - mit jeweils schlimmen Folgen.

Mit Ihrer Äußerung geben Sie einen interessanten Einblick in Ihr Demokratieverständnis getreu dem Motto: zum Wohle der Fraktionsräson muss es sein, zum Wohle des Deutschen Volkes darf es sein (letzteres ist bei dem konkreten Abstimmungsgegenstand wohl eher unwahrscheinlich) .

Ich frage Sie daher, woher in unserer Verfassung Sie die Legitimation nehmen, ein derart anmaßendes und zudem der Verfassung widersprechendes Verhalten zu begründen. Ich bitte um Antwort.

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