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Frage von Martin F. •

Frage an Clemens Binninger von Martin F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binninger,

da ja weder die SPD noch die CDU mit dieser vermurksten Gesundheitsreform zufrieden ist, wird diese "Totgeburt" hoffentlich schnell wieder verworfen.
Warum werden nicht einfach folgende Punkt schnell umgesetzt:
1.) Jeder Patient bekommt eine Rechnung vom Arzt.
Bis zu Beträgen von 300 Euro (verhandelbar) bezahlt er die Rechnung und schickt diese dann zu seiner Krankenkasse und erhält von ihr das Geld. Bei höheren Beträgen kann er die Rechnung zuerst an die Kasse senden und diese überweist ihm zuerst das Geld und dann bezahlt er.
Vorteil: Arztkosten werden dem Patienten transparent und Gesundheit wird nicht mehr als freies Gut angesehen.
Reduziert die unnötigen Arztbesuche bestimmt ungemein.
2.) Jeder Arzt hängt eine Preisliste aus, was eine Behandlung bei ihm kostet.
Vorteil: siehe Punkt 1. und der Arzt brauch keine komplizierte undurchsichtige Abrechnungsprozedur durchzuführen. Er hätte dann wieder mehr Zeit für seine Patienten. Ausserdem könnte bstimmt ein Verwaltungsappart dadurch aufgelöst werden. So wird auch Wettbewerb unter den Ärzten gefördert. Stattliche Preisfestsetzungen sind damit unnötig.
3.) Bonuszahlungen für nicht geltend machen von
Arztrechnungen bei der Kasse (wie bei vielen privaten üblich)
Vorteil. Gesundheitsbewussteres Leben und damit weniger Arztbesuche.
Mit diesen 3 einfachen Maßnahmen könnte bestimmt viel Geld gespart werden. Somit bleibt dann mehr für die wirklich Kranken und die Ärzte verdienen so auch wieder was und wandern nicht alle nach England aus.
Als Vertreter meines Wahlkreises fordere ich sie nun auf, diese Punkt umzusetzten und diese unsägliche Ulla Schmidt in ihren unverdienten Ruhestand zu versetzen.

MfG.
M.Fritz
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihre Mail und die darin enthaltenen Vorschläge zur Gesundheitsreform. Ich habe diese inzwischen eingehend geprüft und möchte nachfolgend etwas ausführlicher dazu Stellung nehmen:

Vorschlag 1:

"1.) Jeder Patient bekommt eine Rechnung vom Arzt. Bis zu Beträgen von 300 Euro (verhandelbar) bezahlt er die Rechnung und schickt diese dann zu seiner Krankenkasse und erhält von ihr das Geld. Bei höheren Beträgen kann er die Rechnung zuerst an die Kasse senden und diese überweist ihm zuerst das Geld und dann bezahlt er. Vorteil: Arztkosten werden dem Patienten transparent und Gesundheit wird nicht mehr als freies Gut angesehen. Reduziert die unnötigen Arztbesuche bestimmt ungemein."

Patientenquittung

Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, welche Leistungen der Arzt erbracht hat und welche voraussichtlichen Kosten er dafür abrechnet, bekommt schon heute auf Wunsch vom behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus einen schriftlichen Beleg: die "Leistungs- und Kosteninformation" oder kurz, Patientenquittung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt grundsätzlich das so genannte Sachleistungsprinzip, das heißt, die Versicherten erhalten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen. Die Abrechnung erfolgt jedoch entweder direkt mit den Krankenkassen oder in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Patientinnen und Patienten können also nicht automatisch nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten abgerechnet werden.

Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen können, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird. Bereits die Gesundheitsreform 2004 hat dafür gesorgt, dass Patientinnen und Patienten besser durchschauen können, welche Leistungen ein Arzt zu welchen Kosten erbracht hat. Wer dies wünscht, kann vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung erhalten, eine Kosten- und Leistungsinformation in einer auch für den medizinischen Laien verständlichen Form. Das stärkt den Dialog und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient – die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und ein Beitrag zu einer gleichberechtigten Partnerschaft.

Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen, oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick. Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro.

Zu den mit der jetzigen Reform geschaffenen Möglichkeiten, Kostenerstattung zu wählen, oder in einen entsprechenden Wahltarif zu gehen: siehe unten.

Vorschlag 2: "Jeder Arzt hängt eine Preisliste aus, was eine Behandlung bei ihm kostet. Vorteil: siehe Punkt 1. und der Arzt braucht keine komplizierte undurchsichtige Abrechnungsprozedur durchzuführen. Er hätte dann wieder mehr Zeit für seine Patienten. Ausserdem könnte bestimmt ein Verwaltungsapparat dadurch aufgelöst werden. So wird auch Wettbewerb unter den Ärzten gefördert. Staatliche Preisfestsetzungen sind damit unnötig."

Wahltarife
Wie bereits dargestellt, haben Versicherte die Möglichkeit, sich eine Patientenquittung ausstellen zu lassen. So wird die Transparenz erhöht, da jeder Versicherte vergleichen kann, was eine Behandlung bei einem Arzt kostet. Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) erhalten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Für den Versicherten bedeutet das, dass er mehr Wahlmöglichkeiten erhält und die Angebote besser miteinander vergleichen kann. Der einzelne Versicherte profitiert künftig von einem umfassenden Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kundenorientierter arbeiten und bestrebt sein, ihren Versicherten höchste Qualität zum günstigen Preis und gute Dienstleistungen anbieten. Als Wahltarife kommen insbesondere Hausarzttarife, Selbstbehalttarife oder Kostenerstattungstarife in Frage. Es besteht zudem eine Wahlmöglichkeit beim individuellen Krankengeldanspruch.

Hausarzttarif: Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig spezielle Hausarzttarife anbieten, das heißt: Wer sich in ein Hausarztmodell einschreibt und im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt geht, wird von Zuzahlungen oder Praxisgebühren befreit oder bekommt andere Boni. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.

Jeder Versicherte kann künftig mit seiner Kasse einen Selbstbehalttarif vereinbaren (Ausnahme: Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst zahlen, zum Beispiel Arbeitslosengeldbezieher). Bisher konnten das nur freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Versicherte. Die Krankenkasse gewährt einen günstigeren Tarif, im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte, bei Inanspruchnahme gesundheitlicher Leistungen einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zu zahlen. In vergleichbarer Weise können Versicherte spezielle Tarife wählen, die Prämienzahlungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen vorsehen. So kann der Selbstbehalttarif mit einer Teilkasko-Versicherung beim Auto verglichen werden. Versicherte können sich verpflichten, bis zu einer bestimmten Höhe Behandlungskosten selbst zu tragen. Dafür erhalten sie von der Kasse zum Beispiel eine jährliche Prämie. An diesen Tarif ist der Versicherte drei Jahre lang gebunden.

Der Kostenerstattungstarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die Leistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen möchten: Bei Inanspruchnahme erhält der Versicherte eine Rechnung, die er zunächst einmal selbst bezahlt.

Die Leistungen, die der Arzt oder das Krankenhaus in Rechnung stellen, werden – je nach Tarif – zu einem höheren Gebührensatz berechnet als für gesetzlich Krankenversicherte.

Die Kosten bekommt der Versicherte von seiner Krankenkasse erstattet. Der Rahmen der Kostenerstattung kann im Tarif vertraglich gegen eine besondere Prämie vereinbart werden. Diese Prämie wird zusätzlich zum monatlichen Beitragssatz fällig. Auch für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen wie der Integrierten Versorgung oder strukturierten Behandlungsprogrammen müssen die Krankenkassen ihren Versicherten Tarife anbieten und können diese mit Zuzahlungsnachlässen oder Prämien verbinden.

Individueller Krankengeldanspruch: Gesetzlich Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz. Die Krankenkassen müssen diesen Versicherungsmitgliedern, soweit ihnen bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen oder Arbeitseinkommen entgeht, einen Wahltarif zum Krankengeld anbieten, der auch individuell den Beginn der Krankengeldleistung festlegt. Das bedeutet, die Mitglieder entscheiden selbständig über ihre finanzielle Absicherung im Krankheitsfall und über den Zeitpunkt, wann diese greifen soll. Von dieser Regelung profitieren besonders Selbständige, die oftmals kein Interesse an den Leistungen des Krankengeldes haben, sowie kurzzeitig Beschäftigte ohne Anspruch auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Alle genannten Tarifvereinbarungen – außer denen zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen – haben eine Bindungsfrist von mindestens drei Jahren. Die Krankenkassen haben die Verpflichtung, für Wahltarife in ihren Satzungen ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen zu verankern. Versicherte, die ihren Krankenkassenbeitrag nicht selbst zahlen, zum Beispiel Arbeitslosengeldbezieher, können keine Selbstbehalttarife etc. wählen.

Die Höhe der Prämienzahlung an Versicherte wird begrenzt. Dies ist erforderlich, um Missbrauchmöglichkeiten – zum Beispiel für Versicherte, die nur geringe Beiträge zahlen – zu verhindern. Die Begrenzung bewirkt zugleich, dass Selbstbehalttarife und Tarife, die für Nichtinanspruchnahme von Leistungen Prämienzahlungen vorsehen, nur eingeschränkt möglich sind. Der Selbstbehalt muss damit im angemessenen Verhältnis zur Prämienrückzahlung stehen. Insgesamt wird eine Kappungsgrenze eingeführt, die verhindert, dass Prämienzahlungen in keinem Verhältnis zu gezahlten Beiträgen stehen.

Vorschlag 3:
"Bonuszahlungen für nicht geltend machen von Arztrechnungen bei der Kasse (wie bei vielen privaten üblich) Vorteil. Gesundheitsbewussteres Leben und damit weniger Arztbesuche. Mit diesen 3 einfachen Maßnahmen könnte bestimmt viel Geld gespart werden. Somit bleibt dann mehr für die wirklich Kranken und die Ärzte verdienen so auch wieder was und wandern nicht alle nach England aus."

Weitere Wahlmöglichkeit: Beitragsrückerstattung Mit Einführung des GKV-WSG wird können Krankenkassen ihren Versicherten Beitragsrückerstattung anbieten. Der Versicherte bekommt von der Krankenkasse eine Prämie ausgezahlt, wenn er und die Familienmitglieder ein Jahr lang keine Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen haben.

Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen dürfen in Anspruch genommen werden. Auch an diesen Tarif ist der Versicherte drei Jahre gebunden. Versicherten, die sich gesundheitsbewusst verhalten, können die Krankenkassen Prämien auszahlen oder ihnen die Zuzahlung ermäßigen.

Außerdem können Wahltarife für alternative Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wie zum Beispiel homöopathische Mittel angeboten werden.

Sehr geehrter Herr Fritz, ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einige Aspekte der Gesundheitsreform etwas genauer beleuchtet zu haben. Darüber hinaus sind wesentliche der von Ihnen aufgeführten Aspekte in der Reform umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB