Frage an Martin Dörmann von Dieter D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dörmann,
ihre Antwort an Herrn Püschel auf der Plattform "abgeordnetenwatch.de" habe ich gelesen und möchte dazu nur eine Frage stellen, die bei der langen Diskussion um die Reform meines Wissens nie bearbeitet oder beantwortet wurde:
Wie ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass ein Versicherungszwang ab 2009 eingeführt wird, der den einzelnen Bürger in seiner freien Entscheidung einschränkt, nicht versichert zu sein bzw. für sich selbst sorgen zu wollen?!! Ich hoffe, dass viele freiheitsliebende Bürger/innen sich das nicht gefallen lassen und sich diesem Zwang nicht beugen werden. Diese sogenannte Reform hat in meinen Augen nur das eine Ziel, in Deutschland das Gesundheitswesen und die Krankenversicherung zu verstaatlichen, um wie in der ehemaligen DDR die Kontrolle über den Bürger noch mehr auszuweiten.
Ich hoffe nur, dass meine Mitbürger/innen dieses "Spiel" endlich durchschauen und aufwachen, bevor auch die letzten Bereiche des täglichen Lebens der totalen sozialistischen Kontrolle unterliegen. Als Beispiel für weitere Überwachungspläne der Regierung seien hier nur die Themen geplante Datenspeicherung von Telefon- und Internetdaten oder die elektronische Versichertenkarte im Gesundheitswesen (gläserner Patient) genannt.
Mir graut es vor dem Überwachungssystem, das heute in vielen Bereichen bereits etabliert ist, obwohl ich nichts zu verbergen habe.
Von demokratischer Freiheit im Sinne des Grundgesetzte ist jedenfalls bei unserer überregulierten Gesellschaftsstruktur nicht mehr viel übrig.
Darüber sollten vor allem unsere Abgeordneten nachdenken, die eigentlich mehr ür die Bürger und weniger für das Regierungssystem da sein sollten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Kolleginn/en mehr Bürgernähe und weniger Fraktionshörigkeit.
Über eine Antwort auf meine Frage würde ich mich trotzdem freuen.
Dieter Dämmrich
Sehr geehrter Herr Dämmrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Vorbemerkung machen: Der schnellste und sicherste Weg, von mir Antworten auf Fragen zu erhalten, ist, sich direkt mit mir über eines meiner vier Abgeordnetenbüros in Köln und Berlin in Verbindung zu setzen (z.B. per eMail an: martin.doermann@bundestag.de ). Ich erhalte täglich zahlreiche Anfragen und beantworte selbstverständlich diejenigen, die direkt an mich gerichtet sind, zuerst.
Zu Ihrer konkreten Stellungnahme: Die Versicherungspflicht korrespondiert mit einem Anspruch auf Versicherung in einer Krankenkasse. Damit wird ein umfassender Gesundheitsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist ein Meilenstein in der deutschen Sozialgeschichte. Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt sowohl für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Für Versicherte, die dem System der gesetzlichen Krankenkassen zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht ab dem 1. April 2007. Versicherte, die dem System der privaten Krankenkassen zuzuordnen sind, können sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtardtarif (ab 1. Januar 2009 Baistarif) zu erheblich verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge). Es handelt sich also in erster Linie um eine Regelung zugunsten und nicht zu Lasten der Menschen. Dies wird auch von den meisten Betroffenen positiv anerkannt, wie andere Zuschriften belegen. Die Verfassungsmäßigkeit ist im übrigen ausführlich geprüft worden. Grundsätzlich teile ich Ihre Sorge, daß die technische Entwicklung - insbesondere die Digitalisierung - die Gefahr in sich birgt, dass zu viele Daten über jeden einzelnen von uns irgendwo gespeichert sind. Hier kommt es in jedem einzelnen der von Ihnen aufgelisteten Bereiche darauf an, ein ausreichendes Maß an Datenschutz gesetzlich festzuschreiben.
Dies ist auch mein Ziel und das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB