Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Karl-Heinrich M. • 27.02.2007
Antwort von Rüdiger Veit SPD • 17.04.2007 (...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)
Frage von Willi W. • 27.02.2007
Antwort von Tanja Bestmann SPD • 06.03.2007 (...) in Hamburg ist das Verfahren zur Einführung des Brustkrebsscreening ins Stocken geraten, da eine beim Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommene Röntgenpraxis den Rechtsweg eingeschlagen hat. Aufgrund der nun durchzuführenden rechtlichen Überprüfung der Vergabe der Screeningleistungen kommt es zu Verzögerungen, da das zuständige Sozialgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet hat. (...)
Frage von Uwe W. • 27.02.2007
Antwort von Rolf Koschorrek CDU • 06.03.2007 Sehr geehrter Herr Wilstermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur SWR-Sendung Report Mainz vom 26.02.07. Ich werde Ihnen auf dem Postweg direkt antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Koschorrek
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Frage von Roland R. • 27.02.2007
Antwort von Bernward Müller CDU • 16.03.2007 Sehr geehrter Herr Ritter,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Frage von Roland R. • 27.02.2007
Antwort von Volker Blumentritt SPD • 14.03.2007 (...) bisher gibt es im Bundestag zum Thema der Regelung von Gesundheitsfachberufen, in dem der Rettungsassistent enthalten ist, nur Gesetzentwürfe. (...)
Frage von Susanne B. • 26.02.2007
Antwort von Harald Krüger CDU • 27.02.2007 (...) Für die gesamte Krankenhausplanung gilt, daß Sie unverändert in staatlicher Hand bleibt. (...) Diese Krankenhausplanung nun wird regelmäßig überprüft und an ggf. (...) Aber das wird auch die beste Krankenhausplanung leider nicht ändern können. (...)