Frage an Franz-Josef Jung von Dagmar H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
Österreich hat jüngst als zweites Land der Welt Streubomben verboten.
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2007/12/7/news-9425009/detail.html
Wird sich die Bundesregierung dem anschließen - und falls nicht: Warum?
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Hellmann
Sehr geehrte Frau Hellmann,
die Bundesregierung setzt sich entschieden für ein universelles Verbot von Streumunition ein.
Im nationalen Rahmen hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2006 sehr weitgehende Maßnahmen mit ihrer „8-Punkte-Position“ beschlossen. Mit dieser Position wird Deutschland bis voraussichtlich 2015 einseitig den Verzicht auf Streumunition verwirklichen. Darüber hinaus beschafft die Bundeswehr schon jetzt keine neue Streumunition mehr und hat bereits mit der Vernichtung solcher Modelle begonnen, die eine Blindgängerrate von über 1% aufweisen. Der Deutsche Bundestag hat diese Position durch Entschließung vom 28. September 2006 „/Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln/“ (BT-Drucksache 16/1995) begrüßt.
Auf internationaler Ebene hat die Bundesregierung im Frühjahr 2007 einen „Dreistufenplan zum Verzicht auf Streumunition“ in der Form eines Entwurfs für ein Zusatzprotokoll zum Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen vorgestellt. Mit dem Dreistufenplan soll der Staatengemeinschaft ein gangbarer Weg aufgezeigt werden, wie weltweit auf Streumunition verzichtet und das humanitäre Völkerrecht gestärkt werden kann, ohne dabei notwendige militärische Fähigkeiten zu vernachlässigen. Ein sofortiges übergangsloses Verbot unter Ausblendung militärischer Notwendigkeiten hat im globalen Rahmen geringe Aussicht
auf Annahme.
Dieser Ansatz der Bundesregierung entspricht den Kernforderungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz als der weltweit anerkannten Autorität im Bereich des humanitären Völkerrechts. Ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Vereinten Nationen ist entscheidend, um auch Staaten mit besonders großen Beständen von Streumunition einzubinden. Zugleich nimmt Deutschland aktiv an dem parallel zu dem Prozess der Vereinten Nationen stattfindenden „Oslo-Prozess“ zu Streumunition teil, der wichtige Impulse für die Diskussion innerhalb der Vereinten Nationen gibt und hierbei insbesondere ein Zieldatum für die Annahme eines internationalen Übereinkommens für Ende 2008 vorgeschlagen hat, das auch von Deutschland verfolgt wird.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung