(...) Ich bin der Auffassung, dass freiwillige Lösungen leider ins Leere laufen. Ein Beispiel: Trotz der Ankündigung von Kneipen, Restaurants und Gaststätten im Jahre 2005, in mindestens 60 Prozent aller Speisegaststätten mindestens 40 Prozent Nichtraucherplätze zu schaffen, boten dies in Niedersachsen bis zum Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes gerade einmal 12,9 Prozent aller Speisegaststätten an. (...)
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(...) Niedersachsen ist Vorreiter beim Nichtraucherschutz. Unser Land gewährleistet - als eines der ersten Bundesländer - seit dem 1. (...)
Es mag sein, dass die Kneipenbesucher sich draußen vor der Tür laut unterhalten. Ich sehe allerdings keine Möglichkeit, hiergegen gesetzlich etwas zu unternehmen. (...)
(...) Die von Ihnen aufgeworfene Frage betrifft den sprichwörtlichen Grundsatz, dass Ruhe die erste Bürgerpflicht ist. Daher setze ich auf die Einsicht und Rücksichtnahme der Mitmenschen, die Nachtruhe der Nachbarn von Gastronomiebetrieben zu achten. (...)
Sehr geehrter Herr Stein,
(...) Discoräume mit Tanzfläche sind definitiv keine Nebenräume, daher dürfen nur echte und durch Türen abgegrenzte Nebenräume (abgetrennte Bars, Raucher-Lounges, etc.) als Raucherraum ausgewiesen werden - und eben nicht die Tanzfläche. Nach Interpretation des Gesetzes der Landesregierung spricht das Vorhandensein einer Tanzfläche schon per se gegen einen Nebenraum. (...)