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Hans-Christian Biallas
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Frage von Dieter W. •

Frage an Hans-Christian Biallas von Dieter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Biallas,

rauchende Besucher von Einraumkneipen sind durch das Nichtraucherschutzgesetz gezungen, vor der Tür auf der Strasse zu rauchen.
Was gedenken Sie zu unternehmen, damit die Anlieger nicht so massiv, wie nach Inkrafttreten des Gesetzes, in ihrer Nachtruhe gestört werden?

Mit freundichen Grüssen

Dieter Weiss

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weiss,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18.12.2007, die Sie mir über Kandidatenwatch.de gestellt haben.

Die von Ihnen aufgeworfene Frage betrifft den sprichwörtlichen Grundsatz, dass Ruhe die erste Bürgerpflicht ist. Daher setze ich auf die Einsicht und Rücksichtnahme der Mitmenschen, die Nachtruhe der Nachbarn von Gastronomiebetrieben zu achten.

Der Schutz vor einer Ruhestörung gilt zudem auch in anderen vergleichbaren Situationen wie im Bereich der Nachbarschaft, wenn im Sommer draußen Grillfeiern stattfinden oder beispielsweise beim Betrieb von Biergärten. Den Schutz vor einer unzulässigen Ruhestörung gewährleistet bereits das allgemeine Ordnungsrecht. Somit bedarf es in Ihrem skizzierten Falle keiner speziellen Regelung im Nichtraucherschutzgesetz, dass der Niedersächsische Landtag im Übrigen mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Biallas