Frage an Ursula Helmhold von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Helmhold,
auf Drohung des DEHOGA hat die Landesregierung den Diskotheken in Niedersachsen eingeräumt, wie Gaststätten Raucherräume einrichten zu dürfen. Dieses Entgegenkommen wird von den Disco-Betreibern massiv ausgenutzt - viele Discos haben keinen Raucherraum abseits der Tanzfläche eingerichtet, sondern den Hauptraum mit der Tanzfläche als Raucherraum deklariert. Sämtliche kleinen Bars und das Foyer sind pro forma rauchfrei, allerdings zieht der Qualm von der Tanzfläche in die Nichtraucherräume, da in der Regel keine Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen vorhanden sind. Jugendliche, die Diskotheken besuchen und tanzen möchten, werden weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, durch das Nds. NiRSG noch stärker als zuvor.
Werden Diskotheken auch weiterhin die große Tanzfläche als „Raucherraum“ missbrauchen dürfen?
Davon abgesehen: was spricht gegen die bayerische Lösung - Rauchverbot ohne jede Ausnahme! Es käme dann nicht wie in Niedersachsen zur Wettbewerbsverzerrung, weil kleine Gastronomien keinen Raucherraum einrichten können und die Gäste abwandern.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Stein, Hannover
Sehr geehrter Herr Stein,
Discotheken sind nach dem Nichtrauchschutzgesetz des Landes Niedersachsen Gaststätten, insofern können sie einen N e b e n r a u m als Raucherraum einrichten. Wenn eine Disco dies nicht tut und den Hauptraum, der sich von der Größe her von selbst erklären müßte, als Raucherraum frei gibt, müßten Sie dies beim zuständkigen Ordnungsamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt melden und sich beschweren. Die örtlichen Ämter sind für die Aufsicht und die EINhaltung der gesetzlichen Regeln zuständig.
Der bayrische Weg, alle Räume mit dem Nichttrauchschutz zu belegen ist sicher der konsequentere Weg - allerdings war dafür im niedersasächiscshen Landtag keine Mehrheit zu finden.
Mit freundlichem Gruß
Ursula Helmhold
Sehr geehrter Herr Stein,
Das Verhalten der Discobetreiber entspricht nicht der Intention des Gesetzes. Entsprechende Verstöße sollten von den Ordnungsämtern kontrolliert und geahndet werden. Nichts spricht gegen die bayerische Lösung, die wir Grüne auch gerne gehabt hätten - doch das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz war ein Kraftakt gegen die CDU und FDP und gegen die DEHOGA und viele andere Raucher-Interessengruppen. Es wird sich zeigen, ob das Gesetz Bestand hat und ob und wie es nach drei Jahren wie vorgesehen überarbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Helmhold