Frage an Wolfgang Jüttner von Alexander S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Jüttner,
auf Drohung des DEHOGA hat die Landesregierung den Diskotheken in Niedersachsen eingeräumt, wie Gaststätten Raucherräume einrichten zu dürfen. Dieses Entgegenkommen wird von den Disco-Betreibern massiv ausgenutzt - viele Discos haben keinen Raucherraum abseits der Tanzfläche eingerichtet, sondern den Hauptraum mit der Tanzfläche als Raucherraum deklariert. Sämtliche kleinen Bars und das Foyer sind pro forma rauchfrei, allerdings zieht der Qualm von der Tanzfläche in die Nichtraucherräume, da in der Regel keine Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen vorhanden sind. Jugendliche, die Diskotheken besuchen und tanzen möchten, werden weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, durch das Nds. NiRSG noch stärker als zuvor.
Werden Diskotheken auch weiterhin die große Tanzfläche als „Raucherraum“ missbrauchen dürfen?
Davon abgesehen: was spricht gegen die bayerische Lösung - Rauchverbot ohne jede Ausnahme! Es käme dann nicht wie in Niedersachsen zur Wettbewerbsverzerrung, weil kleine Gastronomien keinen Raucherraum einrichten können und die Gäste abwandern.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Stein, Hannover
Sehr geehrter Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie für die Einführung eines einheitlichen Rauchverbotes in Gaststätten nach bayerischem Vorbild auch in Niedersachsen werben.
Ich bin der Auffassung, dass freiwillige Lösungen leider ins Leere laufen. Ein Beispiel: Trotz der Ankündigung von Kneipen, Restaurants und Gaststätten im Jahre 2005, in mindestens 60 Prozent aller Speisegaststätten mindestens 40 Prozent Nichtraucherplätze zu schaffen, boten dies in Niedersachsen bis zum Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes gerade einmal 12,9 Prozent aller Speisegaststätten an.
D.h., Appelle und unverbindliche Erklärungen reichten nicht aus, um die Gesundheit von Gästen und Personal wirksam zu schützen.
Wie Sie sich sicherlich erinnern, hat Herr Ministerpräsident Wulff erst nach starken öffentlichen Protesten widerwillig einen Schwenk vollzogen.
Nunmehr gibt es in Niedersachsen die von Ihnen skizzierte Regelung. Die SPD-Fraktion hat dem Gesetz seinerzeit zugestimmt, damit es überhaupt zu einem Fortschritt für Nichtraucher/innen kommt. Nun wird sich zeigen müssen, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Ihr Hinweis auf zahlreiche Diskotheken, die offenbar das Gesetz unterlaufen, ist deshalb wichtig für uns, um abschätzen zu können, ob es noch Nachsteuerungsbedarf gibt oder ob es sich um Übergangsschwierigkeiten handelt, die sich in nächster Zeit lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Jüttner