Frage an Uwe Schünemann von Dieter W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schünemann,
rauchende Besucher von Einraumkneipen sind durch das Nichtraucherschutzgesetz gezwungen, vor der Tür auf der Strasse zu rauchen.
Was gedenken Sie zu unternehmen, damit die Alieger nicht so massiv, wie nach Inkrafttreten des Gesetzes, in ihrer Nachtruhe gestört werden?
Mit frendlichen Grüssen
Dieter Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
Niedersachsen ist Vorreiter beim Nichtraucherschutz. Unser Land gewährleistet - als eines der ersten Bundesländer - seit dem 1. August 2007 per Gesetz einen umfassenden Nichtraucherschutz. Bereits 2005 haben wir, als erstes Bundesland in Deutschland, ein generelles Rauchverbot an Schulen eingeführt. Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist eine konsequente Weiterführung dieser Politik.
Mit diesem Gesetz ist auch das Rauchen in Gaststätten verboten worden, die über keinen abgeschlossenen Raucherraum verfügen. Gäste sogenannter Einraum-Kneipen müssen deshalb zum Rauchen das Lokal verlassen. Naturgemäß kommt es dabei vor dem Gebäude zu Gesprächen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine wichtige Grundvoraussetzung für ein harmonisches gesellschaftliches Zusammenleben und kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger erwartet werden. Insofern müssen die Gespräche zur Nachtzeit außerhalb von Gebäuden auf eine Lautstärke reduziert werden, die nicht als störend empfunden wird. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen während der Nachtruhe kommen, sollten Sie den Besitzer zunächst um Abhilfe bitten. Bei anhaltendem starken Lärm handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die Sie entsprechend zur Anzeige bringen können. Gesetzesinitiativen sind nicht erforderlich.
Ihr
Uwe Schünemann