![Marieluise Beck Portrait von Marieluise Beck](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/marieluise_beck_88.jpg?itok=0KDZaAi7)
(...) Für mich hat das Selbstbestimmungsrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers - auch über das Lebensende hinaus - einen großen Stellenwert. Daher plädiere ich für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung. (...)
(...) Für mich hat das Selbstbestimmungsrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers - auch über das Lebensende hinaus - einen großen Stellenwert. Daher plädiere ich für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung. (...)
(...) Meiner Meinung nach ist die Organspende eine lebensbejahende Entscheidung, die jeder für sich selbst treffen muss. Dazu halte ich es aber für notwendig, dieser Problematik mit umfassenden Aufklärungsmaßnahmen und Initiativen zu begegnen, denn jeder von uns kann von heute auf morgen in die Situation geraten, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein. (...)
(...) Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 für die „erweiterte Zustimmungslösung“ entschieden. Diese sieht vor, dass der Spender bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gibt, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Liegt eine solche Erklärung im Todesfall nicht vor, entscheiden die Angehörigen darüber, ob die Organe gespendet werden dürfen. (...)
(...) für mich als Drogenbeauftragte ist die Frage nach der Zusammensetzung und möglichen Importhemmnissen für Wasserpfeifentabak zweitrangig. Wegen der hohen Gesundheitsrisiken kann ich vor dem Konsum von Wasserpfeifentabak nur warnen. Beim Verschwelen von Wasserpfeifentabak entstehen giftige Substanzen wie Acetaldehyd, Acrolein und Benzol; auch die dem Wasserpfeifentabak zugesetzten Feuchthaltemittel gelten als giftig und krebserzeugend. (...)
(...) Nach jahrelangen intensiven Diskussionen über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient vorab verbindlich festlegen kann, ob im Falle seiner späteren Äußerungsunfähigkeit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, hat der Gesetzgeber dies nun endlich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung entschieden. Damit haben auch die schätzungsweise neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, mehr Rechtssicherheit. Auch für die Angehörigen, Ärzte, Pfleger und die rechtlichen Vertreter des Sterbenden haben wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen. (...)
(...) Sterbeverläufe sind vielfältig. Bei der Patientenverfügung legen sich Menschen vorher auf die Unterlassung einer Behandlung fest, obwohl sie ihre Situation nicht voraussehen und einschätzen können. Deshalb müssen die Anforderungen an diese Willensbekundung sehr sorgfältig geprüft und abgesichert werden. (...)