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Eva Möllring
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Frage von Helga W. •

Frage an Eva Möllring von Helga W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Möllring,

seit fünf Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen!

Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann.

Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen.

Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis.

Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Welz

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Antwort von
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Liebe Frau Welz,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Patientenverfügung.

Ihre Mail bringt Ängste zum Ausdruck, die viele Menschen im Hinblick auf die Sterbensphase mit Ihnen teilen – oft genährt von fehlendem Vertrauen auf sorgende, verständnisvolle Ärzte.

Als Anwältin muss ich leider Ihre großen Hoffnungen auf perfekte persönliche Sicherheit durch die geplante Patientenverfügung ein wenig dämpfen. Insbesondere wird man das Leben und Sterben damit sicher nicht „gestalten“ können.

Eine Patientenverfügung kann ärztliche Maßnahmen beenden, wenn man dies persönlich nicht mehr zum Ausdruck bringen kann. Leider haben wir aber keine wirklich sicheren Mittel, um zu erfahren, was ein Mensch sich in einer Situation wünscht, die er sich nicht wünscht und die er vorher nicht kennt und nicht beurteilen kann. Bei meinen Krankenhausbesuchen habe ich mit vielen Schwerkranken gesprochen, die meinten, sie wären besser dran als andere Patienten. Der Lebenswille eines Menschen flackert viel länger als wir in gesundem Zustand meinen. Ich habe in der Familie erlebt, dass eine Sterbende verzweifelt versucht hat, das einschläfernde Medikament zu stoppen, dem sie vorher zugestimmt hatte. Sterbeverläufe sind vielfältig. Bei der Patientenverfügung legen sich Menschen vorher auf die Unterlassung einer Behandlung fest, obwohl sie ihre Situation nicht voraussehen und einschätzen können. Deshalb müssen die Anforderungen an diese Willensbekundung sehr sorgfältig geprüft und abgesichert werden. Wir machen uns diese politische Diskussion nicht leicht. Ich werde heute dem Gesetzesentwurf des Kollegen Bosbach zustimmen, den ich seit einiger Zeit mittrage. Dieser Entwurf konzentriert sich auf unheilbare, tödliche Krankheiten oder endgültigen Bewusstseinsverlust. Er verlangt eine Aktualisierung und bezieht Ärzte und Betreuer ein.

Ihre Zweifel an der Folgsamkeit der Ärzte ist übrigens ein grundsätzliches Problem. Denn gerade für eine sinnvolle Patientenverfügung ist ein detailliertes Informationsgespräch über den Verlauf einer Krankheit die beste und wichtigste Grundlage. Für die Anwendung der Verfügung stellt sich ja - gerade auch mit der Folge der rechtlichen Verbindlichkeit - immer die Frage, was der Mensch, der sie unterschrieb, in der eingetretenen Situation konkret wollen würde. Dies muss vorher so klar wie möglich formuliert sein.

Da ich weiß, dass viele Menschen unsicher sind und großen Wert darauf legen, die Beendigung ärztlicher Maßnahmen festzuschreiben, hoffe ich, dass wir heute eine politische Mehrheit für das Thema „Patientenverfügung“ finden.

Für wichtiger als die Patientenverfügung halte ich übrigens die Vorsorgevollmacht, die Sie bislang schon verfassen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring, MdB