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Frage von Renate F. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Renate F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

was halten Sie und Ihre Partei von den Bestrebungen, in Deutschland die Widerspruchslösung einzuführen, wonach jeder Mensch, der nicht widersprochen hat, im Zustand des Hirnversagens automatisch als Organspender angesehen wird? Wie stehen Sie zu der Forderung, dass wir Bürger und Wähler Anspruch darauf haben, umfassend und kritisch über das Thema Organtransplantation informiert zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Renate Focke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Focke,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie sprechen ein Thema an, das uns alle betrifft und das viele Menschen bewegt. Das zeigen auch die vielen Fragen auf www.abgeordnetenwatch.de.

Die CSU hat jüngst eine Reform der jetzigen Regelung und die Einführung der so genannten Widerspruchslösung gefordert. Was heißt das eigentlich?

Der Bundestag hat sich bei der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes 1997 für die „erweiterte Zustimmungslösung“ entschieden. Diese sieht vor, dass der Spender bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gibt, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Liegt eine solche Erklärung im Todesfall nicht vor, entscheiden die Angehörigen darüber, ob die Organe gespendet werden dürfen.

Die Widerspruchslösung sieht hingegen vor, dass die Organentnahme grundsätzlich zulässig ist – vorausgesetzt, der potentielle Spender hat zu Lebzeiten nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen. Bei dieser Lösung müssen die Angehörigen nicht zu Rate gezogen werden.

Ich verstehe die Motive derer, die sich für die Widerspruchslösung einsetzen. Noch immer sterben in Deutschland viele Menschen, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht. Dennoch gibt es für mich gute Gründe dafür, an der jetzigen Regelung festzuhalten: Die bestehende Lösung sagt, dass der Mensch bewusst entscheiden muss, ob er seine Organe spenden will. Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Ja zur Organspende darf nicht einfach vorausgesetzt werden.

Viele Menschen wollen sich zu Lebzeiten nicht mit dem schwierigen Thema Tod auseinander setzen. Das ist ihr gutes Recht. Wir wollen niemanden zwingen, sich für oder gegen eine Organentnahme entscheiden zu müssen. Aber wir wollen dafür werben, dass mehr Menschen ihre Organe im Todesfall transplantieren lassen.

Umfragen zeigen, dass die Bereitschaft in der Bevölkerung zu Organspenden hoch ist. Doch vor dem letzten Schritt, sich einen Organspendeausweis ausstellen zu lassen, schrecken viele zurück. Hier wollen wir, hier will auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, ansetzen – durch verstärkte Aufklärung.

Jeder von uns kann plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung auf ein fremdes Organ angewiesen sein. Wir müssen deutlich machen, dass das eigene Leben von der Bereitschaft anderer Menschen abhängen kann. Hier gilt es, Vertrauen zu schaffen, Ängste abzubauen, zu erklären, was mit dem eigenen Körper im Falle einer Transplantation passiert. Durch gesetzgeberische Maßnahmen, davon bin ich überzeugt, lässt sich die Bereitschaft zur Organspende nicht erzwingen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer