Frage von Björn Z. • 17.06.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 18.06.2024
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Ich habe dem Rückführungsverbesserungsgesetz nicht zugestimmt
Ius-soli-Deutsche, die im Ausland aufgewachsen sind, sind verpflichtet, sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern zu entscheiden
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Anpassungen in der Asyl- und Migrationspolitik notwendig sind.
Erst die Einbindung der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, die ich, unmittelbar nachdem mir der Vorgang zugetragen wurde, angeschrieben habe, verhinderte die Abschiebung in sprichwörtlich letzter Sekunde.