Frage von Andreas F. •

Hallo Frau Gohlke, wie wollen Sie und die Linke bei straffällig gewordenen Flüchtlinge und Asylbewerber in unserem Land vorgehen. Gerichtsverfahren und schnelle Abschiebung?

Oder eine Haftstrafe und ein Absitzen in Deutschland? Danach wieder auf freiem Fuß!?

Aus Platz- und Kostengründen überhaupt umsetzbar?

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße

Portrait von Nicole Gohlke
Antwort von
Die Linke

Hallo Herr F.

Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen. Der in Deutschland verankerte Grundsatz der Resozialisierung sollte ebenso für alle gleichermaßen gelten: Jeder Mensch sollte die Chance haben, nach verbüßter Strafe wieder ein "normales" Leben führen zu können und sich zu bewähren.

Davon getrennt muss die Frage beantwortet werden, ob ein Geflüchteter schutzbedürftig ist oder nicht und ob ihm im Falle einer Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wenn das der Fall ist, darf ein Mensch nicht abgeschoben werden, das ist geltendes internationales Recht, an das die Bundesrepublik Deutschland wie auch alle anderen Staaten gebunden ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention regelt ausdrücklich, dass ein solcher Abschiebungsschutz auch für Straftäter uneingeschränkt gilt. Auch Straftäter sind Träger von Menschenrechten.

 Der beste präventive Schutz gegen mögliche kriminelle Handlungen ist, und das gilt ebenfalls für geflüchtete wie einheimische Menschen gleichermaßen, eine gute soziale Einbindung und Integration in Arbeit und familiäre Strukturen. Die geltenden Arbeitsverbote für Asylsuchende, das entmündigende Sachleistungsprinzip und eine Unterbringung in beengten Massen-Unterkünften, die keine Privatsphäre zulassen, begünstigen hingegen kriminelle Handlungen.

Was möchten Sie wissen von:
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Nicole Gohlke
Die Linke