Frage von Victor B. • 24.01.2024
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Antwort von Hakan Demir SPD • 24.01.2024
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Chronologisch, digitalisiert mit neuem Aktenzeichen versehen und anschließend durch Kontaktaufnahme durch das LEA
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Ägypten stellen.