Wie wird oder sollte die Reihenfolge der Bearbeitung von Fällen im neuen Abteilung von LEA für Einbürgerung aussehen?
Wie Sie vielleicht bereits wissen, startet Berlin ab Anfang des Jahres (2024) mit einer neuen Zentralstelle für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen. Es sind bereits etwa 40.000 Anträge in Bearbeitung. Es sind keine Informationen verfügbar über.
1. Werden die Anträge nach dem Datum sortiert, oder werden diese Anträge in der gleichen Reihenfolge in der Warteschlange stehen?
2. Bekommen Antragsteller eine neue Aktenzeichen?
3. Werden wir von LEA erst dann kontaktiert, wenn sie bereit sind, unseren Antrag zu bearbeiten?
4. Was bedeutet Digitalisierung von Anträgen? Handelt es sich lediglich um das Scannen von Dokumenten oder wird auch eine Datenextraktion durchgeführt, die meiner Meinung nach als IT-Experte für eine schnellere Bearbeitung von Anträgen sehr wichtig ist?
Möglicherweise sind Sie nicht in diese Informationen eingeweiht. Aber können Sie diese Fragen bei den zuständigen Abteilungen stellen und Antworten erhalten, die den Stress so vieler Menschen verringern würden?
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mich mit meinem zuständigen Fraktionskollegen, Jian Omar, ausgetauscht und wir geben Ihnen nun gerne Antwort auf IhreFragen:
zu Frage 1.)
Näheres zur Zentralisierung haben wir im Rahmen von parlamentarischen Anfragen in Erfahrung gebracht. Die Antworten auf diese parlamentarischen Fragen können sind hier nachzulesen:
In Teil 2 unserer Schriftlichen Anfrage wurde explizit nach der Bearbeitungsreihenfolge der ausstehenden Anträge gefragt (Frage Nr. 5). Hierauf hat die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass „die vom LEA übernommenen Verfahren der Bezirke ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangsdatums und der jeweiligen Entscheidungsreife bearbeitet werden“.
Allerdings sieht es in der Praxis anders aus, da das LEA von den Bezirken keine Listen erhalten hat, in denen die Eingangsdaten der einzelnen Anträge notiert waren. Das macht eine chronologische Bearbeitung der ausstehenden Anträge beinahe unmöglich.
zu Frage 2.)
Der Behördenleiter Engelhard Mazanke hat bestätigt, dass die Antragsteller*innen ein neues Aktenzeichen erhalten.
zu Frage 3.)
Die Kontaktaufnahme erfolgt nach der Digitalisierung der Anträge und der nachfolgenden Qualitätskontrolle (Näheres hierzu in der Antwort auf Frage 4).
zu Frage 4.)
Die Bezirke haben ihre Unterlagen in unterschiedlicher Güteklasse an das LEA gesendet, welche die angestauten Anträge im Auftrag des LEAs digitalisiert (einscannt). Der Direktor des LEA, Engelhard Mazanke, berichtete im Rahmen einer Sitzung des Innenausschusses am 19.02.2024, dass die betroffenen Papierakten einem Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden, der damit beauftragt worden ist, diese Akten einzuscannen und dann an das LEA zu schicken. Täglich erreichen das LEA 300-400 dieser Akten. Im Anschluss findet eine Qualitätssicherung statt, in der die Authentizität der Unterlagen geprüft und sichergestellt wird, dass alle Unterlagen für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags vorliegen. Er geht davon aus, dass die Digitalisierung der gestauten Anträge im zweiten Quartal des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird. Rund 20.000 Einbürgerungen sollen seiner Aussage nach in diesem Jahr gelingen.
Besagte Ausschusssitzung ist unter folgendem Link abrufbar: https://youtu.be/Fy9yu55sQAQ?si=hWx0ycI5iojQL3ed (Die Aussagen von Herrn Mazanke sind ab Minute 14:20 zu hören)
Am vergangenen Montag hat eine weitere Ausschusssitzung zu diesem Thema stattgefunden, in dem Herr Mazanke diese Aussagen bestätigt und noch weiterführende informationen mitgeteilt hat.
Wir bedanken uns für die Fragen und versichern, dass wir mit Nachdruck daran arbeiten, auf die gegenwärtige Situation im LEA aufmerksam zu machen. Wir haben bereits einen parlamentarischen Antrag verfasst, der zeitnah in das Parlament eingebracht wird und in dem wir Forderungen stellen, mit deren Umsetzung die Situation im LEA nachhaltig verbessert werden soll.